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Fahrtenbuch erstellen - Fahrtenbuchauflagen

25 März, 2010

Fahrtenbuch erstellen und ordentlich führen: Fahrtenbuchauflagen könnten zunehmen. Die deutsche Zurückhaltung bei der Halterhaftung für Verkehrsverstöße steht unter Druck. Das Ventil könnten häufigere Fahrtenbuchauflagen sein.

So sieht es
jedenfalls der Goslarer Verkehrsgerichtstag
angesichts der im Herbst zu erwartenden
EU-weiten Vollstreckung von
Bußgeldern. Dabei hat es die Fahrtenbuchauflage
jetzt schon in sich. Darauf
weist das Verkehrsrechtsportal straffreimobil.
de hin.
Mehr als 20 Stundenkilometer zu schnell
beim Brötchenholen - muss der Autobesitzer
dafür sechs Monate ein Fahrtenbuch
führen? „Grundsätzlich könnte das
dem Halter passieren. Das Fahrtenbuch
kann bei erstmaliger Begehung auch bei
jedem in Flensburg mit mindestens einem
Punkt bewerteten Verkehrsverstoß angeordnet
werden. Allerdings nur, wenn der
tatsächliche Fahrer nicht zu ermitteln ist“,
erläutert Rechtsanwalt Uwe Lenhart aus
Frankfurt.
Das Führen eines Fahrtenbuches darf
allerdings nicht angeordnet werden, wenn
die Behörde nicht ordentlich ermittelt hat.
„Hierzu gehört, den Fahrzeughalter innerhalb
von zwei Wochen über den Verstoß
zu befragen. Die Frist ist wichtig, wenn der
Halter sich darauf beruft, sich nicht mehr
erinnern zu können, wer den Wagen gefahren
hat“, erklärt Verkehrsstrafrechtler
Lenhart. Gibt der Halter Hinweise auf
mögliche Fahrer, muss die Behörde dem
nachgehen. Beruft er sich dagegen auf
sein Aussageverweigerungsrecht, sind
Ermittlungen im Familienkreis anzustellen.
Die Behörden müssen nicht endlos ermitteln.
Wahllos zeitraubende, keine Aussicht
auf Erfolg bietende Ermittlungen sind
weder Polizei noch Bußgeldbehörde zumutbar.
Verweigert der Halter die Mitwirkung
bei der Fahrerermittlung und sind
konkrete Anhaltspunkte, die auf eine bestimmte
Person hindeuten, nicht erkennbar,
sind nicht einmal weitergehende Ermittlungen
erforderlich.
„Die Fahrtenbuchauflage hat bereits jetzt
für die Behörden ein großes Potenzial“,
berichtet Lenhart. „Selbst bei kleinen Verstöße
sollte man sich nicht zu sicher vor
dieser Auflage fühlen.“ Wiederholte Parkverstöße,
der Halter gab regelmäßig unmittelbar
vor Ablauf der Verjährungsfrist
einen anderen als Fahrer an, können ausreichen.
Noch mehr belastet wurde der
Inhaber eines Unternehmens, auf dessen
Namen vier Fahrzeuge zugelassen waren.
Auch hier liefen die Fahrerermittlungen ins
Leere, nachdem mit den Wagen
Ordnungswidrigkeiten begangen worden
waren. Für jedes der Fahrzeuge war
schließlich über 18 Monate ein Fahrtenbuch
zu führen. Rieder Media, Uwe Rieder
www.straffrei-mobil.de

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