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Verkehrsunfall - Ihr Recht auf einen Kfz Gutachter

18 März, 2010

Nach einem unverschuldeten Verkehrunfall stellt sich der Geschädigte grundsätzlich die Frage: „Welche Rechte habe ich?“ Grundsätzlich haben Geschädigte eine Vielzahl an Rechten, die sie

gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers durchsetzen können. „Viele Geschädigte wissen z.B. nicht, dass sie das Recht haben, einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen“ so Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Auf das Angebot der Versicherung des Unfallverursachers, den Schaden durch einen Sachverständigen der Versicherung begutachten zu lassen, müssen sich Geschädigte nicht verweisen lassen.

Die Kosten der Beauftragung eines eigenen Sachverständigen gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen findet ihre Grenze lediglich bei einem sogenannten erkennbaren Bagatellschaden, der von der Rechtsprechung bei ca. 700,00 EUR angesetzt wird. Jedoch wird dieser Wert bei einem durchschnittlichen Blechschaden schnell erreicht sein. Der eigene Gutachter wir nach bestem Wissen und Gewissen Feststellungen z.B. zur Schadenshöhe, zum Wiederbeschaffungswert, zum Restwert und zur Wertminderung treffen. Auf der Basis des Gutachtens kann der Geschädigte den Schaden regulieren lassen.

Er ist nicht darauf angewiesen, die Autoreparatur durch eine Reparaturkostenrechnung nachzuweisen. Der beauftragte Verkehrsanwalt wird dem Geschädigten bei Bedarf gerne entsprechende Gutachter benennen. Kaiser & Kollegen, Rechtsanwälte, Casterfeldstraße 93, 68199 Mannheim
www.kaiser-und-kollegen.de

Weitere Infos zum Thema Verkehrsunfall, Sachverständiger und Gutachter finden Sie hier:
Unfallhilfe
Verkehrsrecht 2010
Rechtsberatung online

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