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Risiken für Autokäufer bei Händler- oder Markenpleite

16 März, 2010

Rechte kennen, Nie anzahlen, Kleingedrucktes lesen, Liefertermin vereinbaren, Gewährleistung....... Aber zum Glück besteht nur ein sehr geringes Risiko für den Autokäufer!

TÜV SÜD: Ein nur sehr geringes Risiko besteht für Autokäufer, wenn ein Autohaus während des Kaufprozesses in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt. Ebenfalls keine Probleme drohen in der Regel bei Service- und Ersatzteil-Versorgung, wenn nach dem Erwerb des Fahrzeugs die Marke Konkurs geht oder die Markenrechte wechseln. Darauf weist TÜV SÜD hin.
Gerät ein Automobilhersteller in ernsthafte Schwierigkeiten, schlägt das postwendend auf Fahrzeugabsatz und -preise durch. Beispiel Saab: Im Dezember 2009 rutschte die schwedische Marke im Gefolge um eine mögliche Produktionseinstellung bei den Neuzulassungen um mehr als 33 Prozent ab. Seit Januar taucht die Marke aus dem hohen Norden schon gar nicht mehr in der Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) auf, sondern rangiert unter Sonstige. Auch andere Hersteller, die wegen drohender Insolvenz oder neuen Besitzverhältnissen in die Schlagzeilen geraten sind, schneiden nicht besser ab. Obwohl gerettet, musste Opel im Februar einen Rückgang von mehr als 20 Prozent verkraften, Volvo rutschte bei den Neuzulassungen um knapp 15 Prozent ab. Auch die Händler anderer Marken leiden unter der Absatzkrise. „Das bringt viele Autohäuser in Bedrängnis, weswegen momentan beim Neuwagen-Kauf gute Rabatte zu erzielen sind“, sagt Iris Kalinowski von der TÜV SÜD-Tochter LC Auto Consult.

Rechte kennen: Klar, dass die Händler zu verschärften Aktionen in Sachen Verkauf greifen. Satte Prozente – bis zu 40 Prozent sind zurzeit drin – und Ausstattungen kostenlos oben drauf gehören dazu und sind von cleveren Autokäufern leicht zu verhandeln. Aber wie sieht es mit der Sicherheit aus, wenn der Opel-Anhänger den Astra oder der Saab-Fan seinen Sport-Kombi zum Schnäppchenpreis erworben hat?

Was ist mit der Gewährleistung, wie sieht es mit den Service-Leistungen aus, wie steht es mit den Ersatzteilen? Kein Problem, sagt Kalinowski: „Die gesetzlichen Bestimmungen rund um den Autokauf wurden bereits 2002 zugunsten der Käufer erneuert.“ Wie für alle anderen Konsumgüter gilt für den Neuwagenverkauf: zwei Jahre Gewährleistungspflicht für Sachmängel.

Kleingedrucktes lesen: Rechtliche Grundlage für den Neuwagenkauf ist der Kaufvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dazu geben verschiedene Verbände der Autoindustrie und des Kfz-Handels regelmäßig Empfehlungen heraus. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages und werden mit der Bestellung ausgehändigt. Selbst wenn sie meist klein gedruckt sind: Jeder Käufer sollte die AGB genau studieren, nachfragen und bei Unklarheiten nachbessern. Das gilt auch für Formulierungen, die sonst im Vertrag stehen. „ Wichtig ist es, genau zu verstehen, was man unterschreibt“, so Kalinowski. Der Verkäufer sollte sich Zeit lassen und Raum geben für Nachfragen. Dazu gehören auch Fragen rund um Gewährleistung, Service-Leistungen und Rücktrittsrecht. Macht der Verkäufer angesichts zugesicherter Rabatte Druck beim Vertrag: Finger weg. Apropos: Gesetzlich garantiert ist ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen – manche Händler bieten auch drei Wochen und mehr an. Das gilt auch, wenn der Neuwagen wegen langer Lieferzeiten am Ende teurer sein soll, als vom Verkäufer ursprünglich ermittelt.

Liefertermin vereinbaren: Wartet der Käufer länger als vereinbart auf den neuen Wagen, garantiert der Gesetzgeber dem Kunden das Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist. Dazu muss der Käufer den Händler nach sechs Wochen schriftlich zur Lieferung auffordern und eine Frist nennen – üblicherweise 14 Tage. Läuft die ab, kann man zurücktreten und sogar Schadensersatz fordern. Ebenfalls möglich: für die Wartezeit kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Achtung: Diese Käuferrechte gelten nur, wenn mit dem Händler ein verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Formulierungen wie „so schnell wie möglich“ reichen nicht aus – die Verbraucherrechte rund um die Lieferung entfallen.

Nie anzahlen: Neuwagen bestellt, Anzahlung geleistet und dann geht das Autohaus pleite: Wagen und Geld sind futsch. Von diesem Szenario war in den vergangenen Monaten häufig zu lesen. In so einem Fall springen schon lange nicht mehr die Hersteller ein, selbst wenn das Autohaus eine Generalvertretung war. Wer also bei der Schnäppchenjagd auf Nummer sicher gehen will, sollte niemals in Vorleistung gehen – auch wenn das angesichts traumhafter Konditionen verlockend erscheinen sollte.

Unter die Lupe nehmen: Da steht er nun, der neue Wagen, glänzt und funkelt. Auf den ersten Blick ist alles genauso wie bestellt. Aber Achtung: Die Freude über den nagelneuen Untersatz und das gute Geschäft sollte einen nicht davon abhalten, das Fahrzeug bei der Übernahme genau unter die Lupe zu nehmen. Tachostand, Lack, Ausstattung, Technik – wer Mängel sofort und vor der Übernahme feststellt, hat die besten Chancen, schnell Ersatz zu bekommen. Tipp: Ist der Neuwagen mangelhaft, nicht auf Rabatte einlassen – damit erlischt unter Umständen die Gewährleistung an anderer Stelle. Grundsätzlich aber gilt: Die Gewährleistungspflicht besteht zwei Jahre.

Zur Inspektion nach Peking? Zu welcher Fachwerkstatt der neue Volvo-Besitzer in Zukunft fahren wird? Zu Volvo natürlich. Die neuen Besitzer halten die Marke aufrecht und haben auch in Deutschland eine Volvo-Zentrale. Neuwagenbesitzer von Volvo, Opel, Saab und Co. müssen sich in Sachen Service keine Sorgen machen. Die Markenvertretungen kümmern sich weiter um den Service.

Ersatzteile vom Flohmarkt? Einspritzanlagen, Wasserpumpen, Auspuff, Steuergeräte – wie sieht es mit den Ersatzteilen aus, wenn der Hersteller insolvent ist? „Keine Sorge“, sagt Kalinowski. Die Autobauer haben sich selbst dazu verpflichtet, Ersatzteile für alle Modelle mindestens zehn Jahre lang bereitzuhalten. Für Saab hat der Mutterkonzern General Motors im Dezember erklärt, Saab-Fahrer weltweit weiter mit Ersatzteilen zu versorgen. Der Nachschub ist auch sicher, weil Produktion und Verkauf ein einträgliches Geschäft sind und mit dem Handel von Ersatzteilen viel Geld verdient wird. Grundsätzlich können von der Ersatzteilproblematik Nischenfahrzeuge betroffen sein, in der Praxis ist dies aber schon aufgrund des Konzentrationsprozesses in der Automobilbranche unwahrscheinlich. So verwendet Saab Großserientechnik von Opel, Volvo greift stark auf die Regale von Ford zurück und bei Lancia oder Alfa beispielsweise kommt die Technik von Fiat. Vor diesem Hintergrund brauchen sich Neuwagenkäufer kaum Gedanken zu machen, wenn der Autobauer insolvent ist oder wie im Fall Saab oder Volvo der Besitzer wechselt.
www.tuev-sued.de Kontakt: Frank Volk

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