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Gebrauchtwagenexporte trotz Umweltprämie

16 März, 2010

Trotz Umweltprämie, umgangssprachlich Abwrackprämie, nahmen die Gebrauchtwagenexporte nach Afrika um 12 700 auf insgesamt 79 600 Stück (+ 19,1%) zu. Gemessen am deutschen Gesamtexport war somit jeder fünfte Gebrauchtwagen für Afrika bestimmt. Der Wert eines nach

Afrika gelieferten Gebrauchtwagens war mit rund 2.200 Euro auch 2009 vergleichsweise niedrig. Zum Vergleich: Die Durchschnittswerte für die Gebrauchtwagenexporte nach Amerika betrugen 29 200 Euro, nach Europa 16 600 Euro und nach Asien 3 900 Euro. Hauptabnehmer in Afrika waren die westafrikanischen Länder Benin mit 28 800 Fahrzeugen (+ 28,0% gegenüber dem Jahr 2008) und Nigeria mit 18 500 Fahrzeugen (+ 25,1%). Diese beiden Länder gelten aufgrund der Handelswege der Reedereien als wichtige Zielregion für die Ausfuhren von gebrauchten Fahrzeugen aus deutschen Häfen nach Westafrika.

Weltweit größter Abnehmer für Gebrauchtwagen aus Deutschland ist weiterhin Italien, gefolgt von Benin, Belarus (Weißrussland), Frankreich und Turkmenistan.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Jahr 2009 insgesamt 389 200 gebrauchte Personenkraftwagen im Gesamtwert von 4 508,6 Millionen Euro exportiert. Im Vergleich zum Vorjahr 2008 gingen die Ausfuhren von Gebrauchtwagen um insgesamt 68 500 Stück (- 15,0%) zurück.

Überdurchschnittlich stiegen 2009 auch die Gebrauchtwagenexporte nach Turkmenistan (+ 55,3%), Afghanistan (+ 195%) und in den Libanon (+ 122,6%).

Dem gegenüber gingen die Gebrauchtwagenexporte insbesondere in die Russische Föderation im Jahr 2009 stark zurück. Sie sanken gegenüber 2008 um 33 100 Stück (- 81,1%). Eine wesentliche Ursache dürfte die Anfang des Jahres 2009 in Russland in Kraft getretene Erhöhung der Importzölle für Kraftfahrzeuge sein. Aber auch in Polen (- 49,7%) und Rumänien (- 65,3%) wurden gegenüber dem Vorjahr merklich weniger Gebrauchtwagen abgesetzt.

Hinweis: Eine statistische Meldepflicht zu den Warenversendungen in die EU-Mitgliedstaaten besteht nur für Unternehmen, deren Lieferungen den jährlichen Gesamtwert von 400 000 Euro (Statistische Meldeschwelle) überschreiten. Das Verbringen von Gebrauchtwagen aus Deutschland in die EU-Länder durch Privatpersonen ist nicht meldepflichtig.

Die Exporte von Waren in Drittländer sind grundsätzlich ab einem Wert von 1 000 Euro je Sendung meldepflichtig (auch für Privatpersonen).

Eine methodische Kurzbeschreibung sowie zwei Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.
Weitere Auskünfte gibt: Karl-Heinz Palmes, Telefon: (0611) 75-2259, E-Mail: info-aussenhandel@destatis.de
www.destatis.de

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