Hilfe: Gesundheitsrisiken - Unfälle Ladungssicherung
15 März, 2010
Die Kraftanstrengung bei der Ladungssicherung ist enorm hoch. Gesundheitsrisiken bzw. Unfälle können nicht ausgeschlossen werden. Um 50 daN Handkraft mit einer handelsüblichen Ratsche zu erreichen, sind hohe Kraftanstrengungen notwendig.
Das neue patentierte Handkraftmessgerät BRAUN SpannControl minimiert latente Gesundheitsrisiken für LKW Fahrer.
Hintergrund: Viele Fahrer klagen nach der Arbeit mit Gurtratsche und Ladungssicherungsgurten häufig über Rückenschmerzen. Auch Bandscheibenvorfälle sind keine Seltenheit. Ganz nebenbei maximiert das BRAUN SpannControl die Sicherheit der Ladungssicherung.
Gerade noch hatte der LKW Fahrer seine Ladung mit 15 Gurten und dem Einsatz einer Ratsche verzurrt.
Und jetzt das: Ein stechender Schmerz im Rückenbereich. Kein Wunder. Denn ganz gleichgültig, ob der Fahrer an der Ratsche zieht oder drückt, die Kraftanstrengung beim Ratschen ist enorm hoch. Mitunter zu hoch! Denn damit ein Zurrgurt vorschriftsmäßig gespannt ist, müssen sage und schreibe 50 daN Handkraft auf dem Ratschengriff aufgebracht werden. Angesicht von zusätzlichen Belastungen durch Heben und Tragen sowie durch Vibrationsbelastung verwundert es nicht, dass ein Großteil der LKW-Fahrer über Rückenschmerzen klagt.
Deutlich weniger Belastungen bei der Ladungssicherung verspricht das patentierte Handkraftmessgerät SpannControl von BRAUN, mit dessen Hilfe laut Hersteller nur 15 daN Handkraft statt 50 daN benötigt werden. Das Handkraftmessgerät SpannControl eignet sich zum Einsatz mit allen handelsüblichen Ratschen und Handgriffbreiten bis 112 mm.
Zwar behelfen sich viele Fahrer mit unterschiedlichsten Hebelwerkzeugen, wie z.B. langen Stangen um die Handkraft an der Ratsche zu erhöhen, doch diese Hilfsmittel haben alle die „rote Karte“ verdient und sind zudem nicht zulässig. Denn all zu oft werden Ratschen dadurch irreparabel beschädigt. Solche illegalen Mittel sind jetzt nicht mehr notwendig. Durch die Verwendung des SpannControl wird mit einem effektiven Kraftaufwand von nur 15 daN die vorgeschriebene Handkraft (SHF) von 50 daN erzielt. Experten, wie der Ladungssicherungsberater Sigurd Ehringer gehen davon aus, dass nur eine Minderheit aller LKW-Fahrer mit den traditionellen Handratschen die vorgeschriebene Handkraft (SHF) von 50 daN erreicht.
Mit anderen Worten: Die Fahrer mühen sich ab, beinträchtigen ihre Gesundheit und obendrein erfüllen sie nicht die geforderten Sicherheitsstandard mit 50 daN. Sigurd Ehringer: „Zum Bedienen einer Spannratsche wird sehr viel Kraft benötigt. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis die Ratsche oft nur nach oben gedrückt werden kann, man kann also nicht das Körpergewicht „an die Ratsche hängen“. Oder man steht auf der Ladefläche und kann die Ratsche mit nur einer Hand bedienen. Neben den gesundheitlichen Risiken sind sich viele Transportleiter und Fahrer nicht über die damit verbundenen Sicherheitsrisiken im Klaren.
Mit anderen Worten: Niederzurren wird zum latenten Sicherheitsrisiko.
Herr Klauer, welche Problematiken (hinsichtlich Ladungs- und Arbeitssicherheit) sehen Sie beim Einsatz handelsüblicher Ratschen?
Die Problematik beim Einsatz handelsüblicher Ratschen liegt zum einen darin, das man nie genau weiß, welche konkrete Kraft man beim Spannen ausübt und somit auch nicht weiß, ob man die zur Ladungssicherung erforderliche Vorspannkraft im Spanngurt erreicht hat. Es gibt auf handelsüblichen Ratschen keine Anzeige wie z.B. bei einem Drehmomentschlüssel. Dies kann bezüglich der Ladungssicherung verhängnisvoll sein. Zum andern – und das ist ein Thema der Arbeitssicherheit – ereignen sich auch immer wieder Unfälle beim Umgang mit Ratschen die z. T. nicht unerhebliche Verletzungen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit sich zu verletzen ist, beim Gurtspannen abzurutschen und mit den Ellbogen auf die Ladefläche aufzuschlagen. Man muss, um die erforderliche Vorspannkraft im Spanngurt von z.B. 500 daN zu erzeugen, 50 daN Kraftaufwand am Spannhebel der Ratsche erreichen. Das entspricht einer Masse von 50 kg, die am Hebel aufzubringen sind; nur damit man sich das ungefähr vorstellen kann.
Die vorgeschriebenen 50 daN Handkraft (Voraussetzung um einen Zurrgurt ordnungsgemäß zu spannen) sind ja mit nur sehr hoher Kraftanstrengung aufzubringen. Wenn ein/e LKW Fahrer/in bis zu 15 Gurte bei einem Transport anbringen muss, geht das „richtig auf die Knochen“. Wie kann (muss) man als Arbeitgeber darauf reagieren?
Wie ich schon sagte, die aufzuwendende Kraft entspricht einer Masse von 50 kg, die am Hebel wirken muss. Das ist natürlich eine schwere körperliche Belastung insbesondere für die Gelenke und Sehnen. Der Arbeitgeber ist hier natürlich auch in der Pflicht nach geeigneten arbeitserleichternden Möglichkeiten Ausschau zu halten. Deshalb sind wir bei der JURA-Spedition auch sehr erfreut darüber, dass die Firma BRAUN sich in diese Richtung engagiert und das SpannControl System entwickelt hat.
Mancher LKW Fahrer greift dann zu unerlaubten Hilfsmitteln, wie einer langen Stange. Dabei besteht dann jedoch die Gefahr den Gurt zu beschädigen. Kann man den Fahrern einen Vorwurf machen?
Je länger die Stange, um so geringer der Kraftaufwand; das Hebelgesetz macht’s möglich. Aber, wie Sie schon sagen; das ist nicht erlaubt, und das aus gutem Grund. Mit einem langen Hebel können Sie die Zurrmittel – Spanngurt und Spannelement – unbeabsichtigt überlasten.
Das kann Unfälle und Materialversagen zur Folge haben. Aber, um zu Ihrer Frage zu kommen, ob man den Fahrern einen Vorwurf machen kann. Ich möchte es so beantworten. Man darf es nicht erlauben. Ein Fahrer ist für seine Ladungssicherheit mit verantwortlich und er muss wissen, dass beim Einsatz eines langen Hebels die Gefahr des Überspannens besteht.
Bei der hier geschilderten Problematik fragt man sich, ob hier nicht der Gesetzgeber und die BGs viel zu lange „geschlafen haben“?
Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der BGs oder des Gesetzgebers ist, hier eine technische Lösung anzubieten. Hier sind vielmehr findige Unternehmer gefragt, die sich dieses Problems annehmen und bereit sind, etwas zu riskieren. So wie eben Herr Braun. Jetzt bedarf es Schützenhilfe um die Entwicklung von Herrn Braun sozusagen zu legalisieren. Wie wir wissen, sind Verlängerungen bei Ratschen gemäß DIN-EN 12195-2 nicht generell verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt so heißt es doch (siehe Anhang zur DIN-EN 12195-2 B13) sie sind Teil des Spannelements“. Im vorletzten Absatz des 4. Kapitels wird gesagt, „Manche Personen können jedoch mit beiden Händen oder unerlaubten Hebeln wesentlich höhere Kräfte einleiten“. Daraus lässt sich schließen, dass es auch erlaubte Verlängerungen geben könnte, sofern sie alle anderen Randbedingungen, wie z.B. die maximale SHF von 50daN, erfüllen. Braun GmbH, Am Grünberg 8, 92318 Neumarkt
www.braun-sis.de
Hintergrund: Viele Fahrer klagen nach der Arbeit mit Gurtratsche und Ladungssicherungsgurten häufig über Rückenschmerzen. Auch Bandscheibenvorfälle sind keine Seltenheit. Ganz nebenbei maximiert das BRAUN SpannControl die Sicherheit der Ladungssicherung.
Gerade noch hatte der LKW Fahrer seine Ladung mit 15 Gurten und dem Einsatz einer Ratsche verzurrt.
Und jetzt das: Ein stechender Schmerz im Rückenbereich. Kein Wunder. Denn ganz gleichgültig, ob der Fahrer an der Ratsche zieht oder drückt, die Kraftanstrengung beim Ratschen ist enorm hoch. Mitunter zu hoch! Denn damit ein Zurrgurt vorschriftsmäßig gespannt ist, müssen sage und schreibe 50 daN Handkraft auf dem Ratschengriff aufgebracht werden. Angesicht von zusätzlichen Belastungen durch Heben und Tragen sowie durch Vibrationsbelastung verwundert es nicht, dass ein Großteil der LKW-Fahrer über Rückenschmerzen klagt.
Deutlich weniger Belastungen bei der Ladungssicherung verspricht das patentierte Handkraftmessgerät SpannControl von BRAUN, mit dessen Hilfe laut Hersteller nur 15 daN Handkraft statt 50 daN benötigt werden. Das Handkraftmessgerät SpannControl eignet sich zum Einsatz mit allen handelsüblichen Ratschen und Handgriffbreiten bis 112 mm.
Zwar behelfen sich viele Fahrer mit unterschiedlichsten Hebelwerkzeugen, wie z.B. langen Stangen um die Handkraft an der Ratsche zu erhöhen, doch diese Hilfsmittel haben alle die „rote Karte“ verdient und sind zudem nicht zulässig. Denn all zu oft werden Ratschen dadurch irreparabel beschädigt. Solche illegalen Mittel sind jetzt nicht mehr notwendig. Durch die Verwendung des SpannControl wird mit einem effektiven Kraftaufwand von nur 15 daN die vorgeschriebene Handkraft (SHF) von 50 daN erzielt. Experten, wie der Ladungssicherungsberater Sigurd Ehringer gehen davon aus, dass nur eine Minderheit aller LKW-Fahrer mit den traditionellen Handratschen die vorgeschriebene Handkraft (SHF) von 50 daN erreicht.
Mit anderen Worten: Die Fahrer mühen sich ab, beinträchtigen ihre Gesundheit und obendrein erfüllen sie nicht die geforderten Sicherheitsstandard mit 50 daN. Sigurd Ehringer: „Zum Bedienen einer Spannratsche wird sehr viel Kraft benötigt. Erschwerend kommt hinzu, dass in der Praxis die Ratsche oft nur nach oben gedrückt werden kann, man kann also nicht das Körpergewicht „an die Ratsche hängen“. Oder man steht auf der Ladefläche und kann die Ratsche mit nur einer Hand bedienen. Neben den gesundheitlichen Risiken sind sich viele Transportleiter und Fahrer nicht über die damit verbundenen Sicherheitsrisiken im Klaren.
Mit anderen Worten: Niederzurren wird zum latenten Sicherheitsrisiko.
Herr Klauer, welche Problematiken (hinsichtlich Ladungs- und Arbeitssicherheit) sehen Sie beim Einsatz handelsüblicher Ratschen?
Die Problematik beim Einsatz handelsüblicher Ratschen liegt zum einen darin, das man nie genau weiß, welche konkrete Kraft man beim Spannen ausübt und somit auch nicht weiß, ob man die zur Ladungssicherung erforderliche Vorspannkraft im Spanngurt erreicht hat. Es gibt auf handelsüblichen Ratschen keine Anzeige wie z.B. bei einem Drehmomentschlüssel. Dies kann bezüglich der Ladungssicherung verhängnisvoll sein. Zum andern – und das ist ein Thema der Arbeitssicherheit – ereignen sich auch immer wieder Unfälle beim Umgang mit Ratschen die z. T. nicht unerhebliche Verletzungen nach sich ziehen. Eine Möglichkeit sich zu verletzen ist, beim Gurtspannen abzurutschen und mit den Ellbogen auf die Ladefläche aufzuschlagen. Man muss, um die erforderliche Vorspannkraft im Spanngurt von z.B. 500 daN zu erzeugen, 50 daN Kraftaufwand am Spannhebel der Ratsche erreichen. Das entspricht einer Masse von 50 kg, die am Hebel aufzubringen sind; nur damit man sich das ungefähr vorstellen kann.
Die vorgeschriebenen 50 daN Handkraft (Voraussetzung um einen Zurrgurt ordnungsgemäß zu spannen) sind ja mit nur sehr hoher Kraftanstrengung aufzubringen. Wenn ein/e LKW Fahrer/in bis zu 15 Gurte bei einem Transport anbringen muss, geht das „richtig auf die Knochen“. Wie kann (muss) man als Arbeitgeber darauf reagieren?
Wie ich schon sagte, die aufzuwendende Kraft entspricht einer Masse von 50 kg, die am Hebel wirken muss. Das ist natürlich eine schwere körperliche Belastung insbesondere für die Gelenke und Sehnen. Der Arbeitgeber ist hier natürlich auch in der Pflicht nach geeigneten arbeitserleichternden Möglichkeiten Ausschau zu halten. Deshalb sind wir bei der JURA-Spedition auch sehr erfreut darüber, dass die Firma BRAUN sich in diese Richtung engagiert und das SpannControl System entwickelt hat.
Mancher LKW Fahrer greift dann zu unerlaubten Hilfsmitteln, wie einer langen Stange. Dabei besteht dann jedoch die Gefahr den Gurt zu beschädigen. Kann man den Fahrern einen Vorwurf machen?
Je länger die Stange, um so geringer der Kraftaufwand; das Hebelgesetz macht’s möglich. Aber, wie Sie schon sagen; das ist nicht erlaubt, und das aus gutem Grund. Mit einem langen Hebel können Sie die Zurrmittel – Spanngurt und Spannelement – unbeabsichtigt überlasten.
Das kann Unfälle und Materialversagen zur Folge haben. Aber, um zu Ihrer Frage zu kommen, ob man den Fahrern einen Vorwurf machen kann. Ich möchte es so beantworten. Man darf es nicht erlauben. Ein Fahrer ist für seine Ladungssicherheit mit verantwortlich und er muss wissen, dass beim Einsatz eines langen Hebels die Gefahr des Überspannens besteht.
Bei der hier geschilderten Problematik fragt man sich, ob hier nicht der Gesetzgeber und die BGs viel zu lange „geschlafen haben“?
Ich glaube nicht, dass es Aufgabe der BGs oder des Gesetzgebers ist, hier eine technische Lösung anzubieten. Hier sind vielmehr findige Unternehmer gefragt, die sich dieses Problems annehmen und bereit sind, etwas zu riskieren. So wie eben Herr Braun. Jetzt bedarf es Schützenhilfe um die Entwicklung von Herrn Braun sozusagen zu legalisieren. Wie wir wissen, sind Verlängerungen bei Ratschen gemäß DIN-EN 12195-2 nicht generell verboten, aber auch nicht ausdrücklich erlaubt so heißt es doch (siehe Anhang zur DIN-EN 12195-2 B13) sie sind Teil des Spannelements“. Im vorletzten Absatz des 4. Kapitels wird gesagt, „Manche Personen können jedoch mit beiden Händen oder unerlaubten Hebeln wesentlich höhere Kräfte einleiten“. Daraus lässt sich schließen, dass es auch erlaubte Verlängerungen geben könnte, sofern sie alle anderen Randbedingungen, wie z.B. die maximale SHF von 50daN, erfüllen. Braun GmbH, Am Grünberg 8, 92318 Neumarkt
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