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Sturmtief „Xynthia“ - Sofort Versicherungsschaden melden

01 März, 2010

Die Betroffenen des Sturmtiefs „Xynthia“ sollen sich schnell mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen und ihre Versicherungsschäden melden. Das raten die deutschen Versicherer ihren Kunden.

Sturmtief „Xynthia“ fegt über Deutschland hinweg: Betroffene sollen sich schnell an ihren Versicherer wenden
„Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind in der Regel versichert, denn ab Windstärke acht kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung für Schäden auf. Die Versicherer werden ihren Kunden schnell und unbürokratisch helfen und können auch den Kontakt zu Handwerkern herstellen“, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Montag in Berlin mit. Von Windstärke acht an spricht man von Sturm. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometer je Stunde. Sturmtief „Xynthia“ fegte am Sonntag mit bis zu 166 Kilometern je Stunde über Deutschland hinweg.

Dabei kommt die Wohngebäudeversicherung für Gebäudeschäden auf, die etwa durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schorn-steine und Masten entstanden sind. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden durch Nieder-schläge ebenfalls versichert.

Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an der Wohnungsein-richtung. Auch in diesem Fall sind die Folgeschäden – die etwa nach einer Dachabdeckung am Hausrat auftreten können – mitversichert.

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht, wenn etwa das Fahrzeug umgekippt sein sollte, sondern auch Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste entstanden sind. Einen Verlust ihres Schadenfrei-heitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm-schäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Christian Lübke, Tel.: 030/2020–5116
www.gdv.de

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