Aktuelle Auto News
 



Führerscheintourismus - Keine Schlupflöcher für Führerscheintouristen

26 Februar, 2010

Führerscheintourismus von Verkehrssündern: In Zukunft ist es schwieriger, den Führerschein im Ausland zu erlangen. Das gerade gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Umgang mit sogenannten "Führerscheintouristen" sorgt nach Ansicht

Ansicht des Automobilclub von Deutschland (AvD) für mehr Klarheit und ist unter Verkehrssicherheitsaspekten sehr zu begrüßen. Das BVG hat entschieden, dass eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden aberkannt werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Führerscheininhaber nur einen Scheinwohnsitz im Ausland hatte. Somit wird zum Beispiel ein Schlupfloch für all diejenigen geschlossen, die eine in Deutschland für die Wiedererteilung des Führerscheins erforderliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), den sogenannten "Idiotentest", umgehen möchten. Ähnlich hatte im vergangenen Sommer bereits der Europäische Gerichtshof entschieden.

In der gestrigen Verhandlung vor dem BVG Leipzig ging es um zwei Autofahrer, denen in Deutschland wegen Verkehrsverstößen der Führerschein entzogen worden war. Beide hatten das daraufhin angeforderte MPU-Gutachten nicht vorgelegt, sondern stattdessen in Polen eine Fahrerlaubnis erworben. Diese war ihnen von den deutschen Behörden anschließend jedoch aberkannt worden. In vorherigen Instanzen hatten sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Aberkennung für zulässig gehalten, weil die Kläger nicht substanziert dargelegt hätten, in Polen einen ordentlichen Wohnsitz gehabt zu haben. Der genaue Sachverhalt muss nun noch geklärt werden, der BVG hat den Fall an die vorherige Instanz zurückverwiesen.

Intensiver Informationsaustausch in EU nötig

Um den Führerscheintourismus von Verkehrssündern langfristig und effektiv zu bekämpfen, fordert der AvD, nun mit Nachdruck in der EU an einem zentralen, elektronischen Führerscheinregister zu arbeiten. Dies würde einen intensiven und umfassenden Informationsaustausch zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten ermöglichen. Wäre dieses zentrale Register bereits vorhanden, könnten beispielsweise die Behörden in Polen "mit einem Klick" sehen, ob von Führerscheinprüflingen in Deutschland eine MPU gefordert wird und im Idealfall die beantragte
Fahrerlaubnis dann erst gar nicht erteilen. Grundvoraussetzung für den Erfolg eines solchen Registers wäre jedoch, dass alle Mitgliedstaaten im Rahmen der Erteilung einer Fahrerlaubnis die "Regeln" einhalten und sich ihrer Verantwortung, insbesondere um die Verkehrssicherheit in der EU, stellen. Der Kern des Problems Führerscheintourismus liegt aus Sicht des AvD darin, dass mit den EU-Führerscheinrichtlinien zwar die gegenseitigen Anerkennung festgelegt wurde, in den einzelnen Staaten jedoch nach wie vor unterschiedliche Vorschriften über die Erteilung, den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gelten. Das sogenannte materielle Fahrerlaubnisrecht wurde also bisher noch nicht harmonisiert. Auch daran sollte auf politischer Ebene verstärkt gearbeitet werden. AvD, Albrecht Trautzburg, Tel. 0 69 / 66 06-261
www.avd.de

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights