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Auto Mängel beim Autokauf

25 Februar, 2010

Die falsche Autofarbe ist ein erheblicher Sachmangel. Bundesgerichtshof: Verkäufer muss das Fahrzeug zurücknehmen

Wird ein Auto mit einer anderen als der bestellten Farbe ausgeliefert, ist das ein erheblicher Sachmangel. Die Lackfarbe bestimmt wesentlich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und gehört deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof unterstrichen (Az. VIII ZR 70/07).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, handelt es sich bei dem umstrittenen Pkw um einen aus den USA zum Preis von rund 55.000 Dollar importierten Chevrolet Corvette. Obwohl das Fahrzeug laut Vertrag eine Lackierung in "Blue Metallic" aufweisen sollte, war es bei der Auslieferung schwarz. Daraufhin verweigert der Käufer die Annahme des Wagens und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Zu Recht, wie die Bundesrichter urteilten. "Entgegen der vor Gericht vertretenen Ansicht der Verkäuferin stellt die Lieferung einer schwarzen statt einer blauen Corvette eine erhebliche Pflichtverletzung dar", erklärt Rechtsanwältin Katja Bausch (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Und zwar auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - vom Käufer zunächst im Verkaufsgespräch auch eine andere als die blaue Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen wurde. Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so darf der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
www.anwaltshotline.de

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