Bonuspunkte für Vielflieger
11 Februar, 2010
Vielflieger-Bonuspunkte gelten als Preisrabatt für künftige Flüge
Bundesgerichtshof: Drastische Einlöse-Verkürzung unrechtmäßig
Nürnberg (D-AH) - Bei beworbenen Bonuspunkten für Vielflieger handelt es um kein Geschenk, sondern eine Art erklärtem Rabatt. Deshalb muss ein Luftfahrtunternehmen, das sein Bonus-Programm ab einem bestimmten Zeitpunkt einstellt, auch Punkte für Flüge gutschreiben, die erst nach Abschluss des Programms stattgefunden haben, sofern diese noch während des laufenden Bonusprogramms gebucht wurden.
Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof bestanden (Az. Xa ZR 37/0
Deutsche Anwaltshotline AG, Am Plärrer 7, 90443 Nürnberg
www.anwaltshotline.de
Nürnberg (D-AH) - Bei beworbenen Bonuspunkten für Vielflieger handelt es um kein Geschenk, sondern eine Art erklärtem Rabatt. Deshalb muss ein Luftfahrtunternehmen, das sein Bonus-Programm ab einem bestimmten Zeitpunkt einstellt, auch Punkte für Flüge gutschreiben, die erst nach Abschluss des Programms stattgefunden haben, sofern diese noch während des laufenden Bonusprogramms gebucht wurden.
Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof bestanden (Az. Xa ZR 37/0
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