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Pünktlichkeit trotz Schnee und Streik

03 Februar, 2010

Wer aufgrund eines Streiks im Öffentlichen Nahverkehr oder wegen eisglatter Straßen zu spät zur Arbeit erscheint, muss

die versäumte Zeit möglicherweise nacharbeiten. Darauf hat der ACE Auto Club Europa am Dienstag in Stuttgart aufmerksam gemacht. Arbeitnehmer sollten daher bei angekündigten Arbeitskampfmaßnahmen im Verkehr rechtzeitig Vorkehrungen für einen pünktlichen Arbeitsbeginn treffen.

Auch angesichts der Schneefall-Warnungen von Wetterdiensten sei es ratsam, sich früher als sonst auf den Weg zur Arbeit zu machen. Der Chefjurist des ACE, Volker Lempp, sagte: " Es ist allein Sache des Arbeitnehmers, dass und wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Es liegt an ihm, dafür alle Möglichkeiten auszuschöpfen, beispielsweise indem er früher aufsteht, mit Arbeitskollegen Fahrgemeinschaften bildet oder Taxi fährt“.

Objektive Hindernisse wie Schnee, Glatteis oder Streik befreiten grundsätzlich nicht von der Arbeitspflicht. Lempp: „Wer es nicht rechtzeitig schafft, muss halt nacharbeiten oder einen Gehaltsabzug hinnehmen“. Arbeitsrechtliche Sanktionen seien allerdings mangels Verschulden in der Regel nicht möglich, fügte der ACE-Experte hinzu.
ACE Auto Club Europa, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart
www.ace-online.de

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