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MPU und Halterhaftung

31 Januar, 2010

Die medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU mit über 100 000 Fahreignungsprüfungen jährlich stand beim diesjährigen 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar auf dem Prüfstand. Obwohl sich die MPU als

Instrument der Verkehrssicherheit bewährt hat, sieht auch der ADAC Verbesserungsmöglichkeiten. Ein Kritikpunkt liegt in der mangelnden Nachprüfbarkeit, weil nicht jedes Untersuchungsgespräch verpflichtend als Video- oder Tonbandprotokoll aufgezeichnet wird.
Mehr als 1500 Juristen und Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden befassen sich in Goslar in insgesamt acht Arbeitskreisen mit verkehrs- und versicherungsrechtlichen Problemen. Dazu zählt auch die Halterhaftung in Europa. Der Arbeitskreis „Fahrgastrechte“ behandlete die Probleme, die sich aus Schadensersatzansprüchen von Bahn- und Fluggästen ergeben. Die Durchsetzung solcher Ansprüche gestaltet sich in der Praxis oft sehr schwierig. Der ADAC fordert hier die gesetzlich verankerte Einrichtung einer unabhängigen, Verkehrsträger übergreifenden Schlichtungsstelle.

Die vom Verkehrsgerichtstag verabschiedeten Resolutionen sind zwar unverbindlich, fließen jedoch regelmäßig in die aktuelle Gesetzgebung ein. Der ADAC erwartet auch in diesem Jahr Empfehlungen, die insbesondere aus Sicht der Verbraucher und Autofahrer für Verbesserungen sorgen. automedienportal ampnet/jri

Mehr über die MPU erfahren Sie hier:
MPU

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