Aktuelle Auto News
 



Absicherung der Verbraucher bei Flug-Insolvenzen

30 Januar, 2010

Seit mehreren Monaten warten Kunden der in Konkurs gegangenen Fluggesellschaft Olympic Airlines auf die Rückerstattung ihrer Ticketkosten. Für Reisende, die

opodo.de gebucht haben, tritt der Online-Reiseservice jetzt freiwillig in Vorleistung. Zugleich setzt sich Opodo auf europäischer Ebene noch einmal nachdrücklich für einen verbesserten Schutz der Verbraucher ein. Durch die mangelnde Absicherung der Verbraucher bei Insolvenzen von Fluggesellschaften besteht Handlungsbedarf, da es sich bei dem Konkurs der griechischen Airline um keinen Einzelfall handelt.

Unnötige Risiken zur Folge haben die Lücken im europäischen Reiserecht. Opodo macht sich bei der European Travel Agents’ and Tour Operators’ Associations (ECTAA) für eine bessere Absicherung der Verbraucher bei Insolvenzen von Fluggesellschaften stark. Bei der Neuerung der Direktive im Reiserecht durch die Europäische Union sollte hier ein besserer Verbraucherschutz integriert werden. Denn aktuell besteht bei Konkurs einer Fluggesellschaft, anders als beispielsweise bei Pauschalreisen mit dem Sicherungsschein, kein adäquater Schutz für die Flugreisenden. „Eine Reform des europäischen Rechts ist überfällig. Jede Fluggesellschaft sollte erhaltene Kundengelder für den Fall absichern, dass Beförderungsleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit ausfallen. Ob das über eine Versicherungsgesellschaft erfolgt oder einen gemeinsamen Fonds der Fluggesellschaften ist dabei unerheblich. Wichtig ist, dass das Risiko hier zukünftig nicht mehr zwangsläufig beim Verbraucher liegt“, erläutert Tom Reiter, Country Director von Opodo Deutschland, die Forderung seines Unternehmens.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt der Fall von Olympic Airlines. Die griechische Fluggesellschaft ging in Konkurs und stellte den Flugverkehr am 29. September 2009 ein. Passagieren, die Tickets für Flüge am oder nach dem 29. September 2009 besaßen, wurde die Möglichkeit eingeräumt, eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises bei Olympic Airlines geltend zu machen. Da auch über opodo.de Flüge mit Olympic Airlines gebucht wurden, wendeten sich Betroffene an Opodo, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Online-Reiseservice gab diese an die Fluggesellschaft weiter, die das Geld der Kunden schon erhalten hatte und für die Rückerstattung des Ticketpreises verantwortlich ist. Von Seiten der Fluggesellschaft erfolgte keine Reaktion. Frühere Ansprechpartner der Airline waren nicht mehr zu erreichen, keiner fühlte sich zuständig. „Bis zum 20. Januar hatten viele unserer Kunden ihr Geld noch nicht bekommen. Das ist ein untragbarer Zustand“, erklärt Tom Reiter.

Opodo hat sich deshalb entschlossen, freiwillig in Vorleistung zu treten und den Kunden die bestehenden Forderungen auszuzahlen, ohne selbst das Geld von der griechischen Fluggesellschaft erhalten zu haben. Auch wenn Opodo als Reise-Vermittler rechtlich hier nicht in der Verantwortung steht. „Opodo wird weiter versuchen, dieses Geld von Olympic Airlines zu bekommen. Jedoch sollten unsere Kunden nicht weiter auf Ihr Geld warten müssen. Genau wie wir hier im Sinne unserer Kunden handeln, sollte dies auch die EU tun und schleunigst entsprechende Gesetze auf den Weg bringen“, unterstreicht Tom Reiter die Forderung an die Politiker in Brüssel. Denn das Handeln Opodos ist hier als freiwilliges Entgegenkommen in einem Einzelfall zu sehen. Wäre eine größere Airline betroffen, könnte der Online-Reiseservice dieses Risiko nicht tragen.
Betroffene Kunden von Opodo, die ihre Ansprüche gegenüber Olympic Airlines schon geltend gemacht haben, müssen nichts unternehmen. Opodo wird die Rückerstattung in den nächsten Tagen automatisch veranlassen.FAKTOR 3 AG, Oliver Williges, Kattunbleiche 35,Hamburg
www.opodo.de

Hier finden Sie die neuen Veränderugen im Reiserecht für 2010:
Reiserecht

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights