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Verkehrsverstöße - Verkehrsvergehen

28 Januar, 2010

Jährlich bleiben über 500.000 Verkehrsvergehen ungeahndet. Für Autofahrer bleibt das Risiko gering, wegen Raserei ermittelt und bestraft zu werden.

Diesen Schluss zieht der ACE Auto Club Europa aus dem jüngsten Bericht der Polizei-Fachhochschule des Freistaates Sachsen. Der Bericht stützt sich laut ACE auf eine Stichprobenerhebung, an der insgesamt neun Bundesländer beteiligt waren. Dort wurden 2006 insgesamt 5.154.889 Verstöße im fließenden Verkehr festgestellt. Von diesen Verkehrsverstößen konnten 1.390.127 Blitzeraufnahmen und damit 25,64 Prozent aller ermittelten Fälle aus technischen Gründen nicht verwertet werden, weil diese beispielsweise wegen mangelnder Bildqualität nicht lesbar gewesen sind.

Bei 3.172.805 Aufnahmen und damit in 60,29 Prozent aller ermittelten Fälle waren sowohl der Fahrer als auch das Kfz Kennzeichen verwertbar, sodass Verwarnung und Bußgeldbescheide erlassen werden konnten.
Bei 527.965 Aufnahmen und damit in 13,52 Prozent aller ermittelten Fälle war zwar der Fahrer nicht erkennbar, jedoch war das Kennzeichen gut lesbar und damit wäre die Feststellung des Fahrzeughalters möglich gewesen. „Diese Fälle mussten jedoch allesamt eingestellt werden, weil die derzeit gültige Rechtslage in Deutschland eine Zuordnung eines Verkehrsverstoßes im fließenden Verkehr zum Halter des betreffenden Kfz nicht zulässt“, zitiert der ACE aus der Polizeistudie.
Eine noch höhere Einstellungsquote von 100 Prozent ist der Studie zufolge im Übrigen bei den in der Stichprobe nicht erfassten Verstößen zu beobachten, die von Motorradfahrern begangen werden, weil im Wege der üblichen Frontfotografie nicht einmal deren Kennzeichen erfasst werden können. ACE Auto Club Europa, Leiter: Rainer Hillgärtner, Schmidener Straße 227, 70374 Stuttgart
www.ace-online.de

Weitere Infos rund um die Strafen der Verkehrsvergehen finden Sie hier:
Bußgeldkatalog

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