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Fahrzeugzulassungsverordnung - Kennzeichenmitnahme bei Umzug

11 Januar, 2010

Nummernschild zum Mitnehmen? Regeln der Fahrzeugzulassungsverordnung: Kennzeichenmitnahme bei einer Kfz Ummeldung, Kennzeichen-Wechselpflicht bei Umzug könnte entfallen.

Sachsen prüft neue Regel - Nummernschild-Wechselpflicht bei einem Umzug könnte entfallen. Wer in einen anderen Landkreis umzieht, muss auch sein Autokennzeichen wechseln. So lautet die eindeutige Regel in Sachsen. Das es auch anders geht, zeigen Hessen und Schleswig-Holstein. Dort können Autofahrer, wenn sie ihren Wohnort verlegen, ihr Nummernschild behalten.
Das sächsische Verkehrsministerium prüft derzeit, ob solch eine Regelung auch im Freistaat umsetzbar ist. Pressesprecherin Isabel Siebert sagte der "Freien Presse": "Eine Kennzeichenmitnahme bei einer Ummeldung ist grundsätzlich zu begrüßen. Schließlich wollen wir den Bürgern gern die Freiheit geben, selbst zu entschieden, ihr Kennzeichen bei einem Umzug mitzunehmen - insbesondere wenn sie dadurch Geld sparen können."
Enrico Stange, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, forderte das Ministerium zum Handeln auf. Die bisherige Regel sei "ein umständlicher Akt, der für den einzelnen mit viel Zeit und Kosten verbunden ist und dessen Sinn in Frage steht." Ähnlich äußerte sich auch Birgit Müller, Pressesprecherin des ADAC-Sachsen: "Wir stehen einer Neuregelung der Kennzeichenmitnahme positiv gegenüber. Eine entsprechende Änderung wäre sicher eine Erleichterung und Kostenersparnis für die Autofahrer."
Schleswig-Holstein und Hessen nutzen mit ihren Regeln zur Kennzeichenmitnahme Spielräume in der Fahrzeugzulassungsverordnung aus. Die Verkehrsminister erließen in beiden Ländern entsprechende Ausnahmeregelungen.
Für Autofahrer, die ihren Wohnort verlegen und in einen anderen Landkreis ziehen, entfällt damit die Pflicht, bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen zu beantragen.
Freie Presse (Chemnitz), Torsten Kleditzsch, Telefon: +49 371 656-10400, torsten.kleditzsch@freiepresse.de

Mai 2013 - Die bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich:
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2013 einer von Bundesverkehrsminister P. Ramsauer vorgelegten Neuregelung über die bundesweite Kennzeichenmitnahme bei Wohnortwechsel zugestimmt. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.
Sie soll am 01. Juli 2014 in Kraft treten. Weitere Infos unter Bundesweite Kennzeichenmitnahme

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