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Versicherungsfall - Autodiebstahl

11 Januar, 2010

Teilkaskoversicherung bei Autodiebstahl: Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto das Auto beschädigt,

bei einer bestehenden Teilkaskoversicherung alle Schäden (Zerstörung, Beschädigung, Verlust des Autos) vom Versicherer erstattet werden, die beim Diebstahl entstanden sind, abzüglich der Selbstbeteiligung.
Das Amtsgericht München hat in einem entsprechenden Fall einen Erstattungsanspruch aus der Teilkaskoversicherung bejaht.

Anders liegt der Fall nur bei Vandalismusschäden. Sie werden in der Regel nur von einer Vollkaskoversicherung erfasst. (Urteil v. 13.08.2009, Az.: 223 C 6889/09) anwalt.de services AG, Maxfeldstr. 5,D-90409 Nürnberg
www.anwalt.de

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