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2010 - neue Umweltzonen, verschärfte Zufahrtsbedingungen, Stickoxid-Grenzwerte

02 Januar, 2010

Ab 01. Janaur 2010 gibt es sechs neue Umweltzonen in Deutschland, die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft treten und gleichzeitig werden die Zufahrtsbedingungen in einigen Städten verschärft.

VCD informiert über neue Umweltzonen, verschärfte Zufahrtsbedingungen und Stickoxid-Grenzwerte
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen zudem in Hannover und Berlin nur noch Autos mit grüner Plakette die Umweltzonen beIm kommenden fahren. Auch andere Städte planen Verschärfungen. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) anlässlich des Jahreswechsels hin.

Bundesweit gibt es bisher 34 Umweltzonen. Am 1. Januar 2010 kommen fünf weitere in Freiburg, Heidelberg, Pfinztal, Bonn und Münster hinzu. In Münster ist mindestens die gelbe Plakette Voraussetzung für die Einfahrt in die Innenstadt, in den anderen vier Städten reicht vorerst die rote Plakette an der Frontscheibe. Am 4. Januar 2010 tritt die Umweltzone im niedersächsischen Osnabrück in Kraft.

Gleichzeitig werden die Zufahrtsbedingungen in einigen Städten verschärft. Am weitesten gehen dabei Berlin und Hannover. Dort gilt ab dem 1. Januar 2010: Zufahrt nur noch mit grüner Plakette. In Berlin wird es jedoch aufgrund von Lieferengpässen bei Nachrüst-Filtern eine Kulanzfrist bis Ende Januar für Autos mit gelber Plakette geben. Bremen und Frankfurt am Main sperren zum Anfang des neuen Jahres Dieselstinker mit roter Plakette aus. Hier kommt man dann nur noch mit gelber oder grüner Plakette in die Stadt.

Wie erfolgreich die Umweltzone als Instrument der Luftreinhaltung ist, zeigen nach VCD-Angaben die bisherigen Erfahrungen in Berlin. Allein 2008 − im ersten Jahr der Umweltzone − wurde etwa ein Viertel der giftigen und klimaschädlichen Dieselrußemissionen vermieden. Der Ausstoß von Stickoxiden konnte im gleichen Jahr um 14 Prozent reduziert werden.

Dies sei besonders wichtig, weil ab dem 1. Januar 2010 auch die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Kraft treten: Der Stunden-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 Mikrogramm NO2 je Kubikmeter Luft darf nicht öfter als achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden. Zudem gilt ein Jahresgrenzwert für NO2 von 40 Mikrogramm je Kubikmeter. Bereits seit dem 19. Juli 2001 galt für Stickoxide ein NOX-Jahresgrenzwert für den Schutz der Vegetation von 30 Mikrogramm je Kubikmeter.

Die Einhaltung der neuen Grenzwerte wird viele Städte dazu zwingen, Umweltzonen einzurichten beziehungsweise die Zufahrtsbedingungen zu verschärfen. Gleichzeitig ist es nach Ansicht des VCD notwendig, die emissionsfreie Mobilität − Fahrrad- und Fußverkehr − sowie Bus und Bahn offensiv zu fördern. Diese Maßnahmen fördern die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und sind gleichzeitig praktischer Klimaschutz.

Wer sich über die Nachrüstmöglichkeiten verschiedener Hersteller informieren möchte, dem empfiehlt der VCD seine gemeinsam mit dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes erstellte Partikelfilter-Datenbank. Sie ist im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de zu finden. Anna Fehmel, VCD-Pressesprecherin, Fon 030/280351-12, Fax 030/280351-10, E-Mail presse@vcd.org www.vcd.org

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