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Trunkenheitsfahrt - riskante Promillewerte

28 Dezember, 2009

Hochprozentiges beschert riskante Promillewerte. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Schlangenlinienfahren ist der Lappen nicht erst bei 0,5 Promille weg, sondern kann schon bei 0,3 Promille aberkannt werden.

Glühwein, Feuerzangenbowle und Punsch: Oft wird jedoch unterschätzt, dass der Alkohol dieser weinhaltigen Getränke wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Um den Führerschein nicht zu gefährden, rät der ADAC dazu, das eigene Auto stehen zu lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Denn: Bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinienfahren oder Lallen ist der Lappen nicht erst bei 0,5 Promille weg, sondern kann schon bei 0,3 Promille aberkannt werden.
Die Alkoholkonzentration im Blut hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie Alter, Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab - verlässliche Aussagen darüber, wie viele Gläser Glühwein und Co. jemand unbeschadet trinken kann, gibt es also nicht. Eines ist jedoch sicher: Wenn der Alkoholspiegel steigt, sinkt parallel dazu die Fahrtüchtigkeit.

Mindestens 500 Euro Bussgeld ein Monat Fahrverbot gibt es bei 0,5 Promille, bei mehr als 1,1 Promille gilt der Lenker als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens sechs Monaten Fahrverbot und einer hohen Geldstrafe belegt - Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen. adac, Katja Legner
www.adac.de

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