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Kfz-Versicherung 2006: Zum Jahreswechsel Fristen beachten

19 Dezember, 2006

Autofahrer, die im Jahr 2006 in einen Unfall verwickelt waren und die Versicherung noch in Anspruch nehmen m?chten, m?ssen den Schaden sp?testens bis zum 31. Dezember ihrem Versicherer melden. Darauf weisen die deutschen Versicherer (GDV) in Berlin hin.

F?r Pkw-Besitzer, die im Laufe des Jahres zwei oder mehr Sch?den verursacht haben, kann es g?nstiger sein, die Sch?den im Nachhinein noch selbst zu bezahlen, um beim Schadenfreiheitsrabatt nicht zur?ckgestuft zu werden. Autofahrer k?nnen sich von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was f?r sie g?nstiger ist.

Obwohl die Autoversicherer seit Mitte 1994 ihre Bedingungen frei gestalten k?nnen, gelten f?r die meisten Autofahrer beim Schadenfreiheitsrabatt folgende Regelungen: Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grunds?tzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung so genannte Kleinsch?den bis etwa 500 Euro. Wer im Laufe des Jahres einen oder mehrere solcher Bagatellunf?lle verursachte und die Reparaturkosten f?r das Fahrzeug der Unfallgegner (Haftpflicht) oder f?r sein eigenes Fahrzeug (Kasko) auslegte, kann einen Anspruch auf Kostenerstattung noch bis 31. Dezember 2006 geltend machen. Dezembersch?den m?ssen bis 31. Januar 2007 gemeldet werden.

F?r die R?ckstufung beim Schadenfreiheitsrabatt ist nicht die H?he der Sch?den, sondern die Zahl der Unf?lle entscheidend. Mehrere kleine Unf?lle ergeben also einen h?heren Rabattverlust als ein teurer Schaden. Autofahrer die 2006 zwei oder mehr Sch?den verursachten, sollten sich deshalb von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was f?r sie g?nstiger ist: alle Sch?den zu melden, nur den teuersten Schaden zu melden und den billigeren selbst zu bezahlen oder alle Sch?den selbst zu bezahlen. Wer einen Unfall bereits regulieren lie?, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer, die Unfallkosten zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes zur?ckzahlen.

Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung Entsch?digungsleistungen erbracht, muss sie ihrem Kunden bei Kleinsch?den (in der Regel bis 500 Euro) nach Abschluss der Regulierung ?ber die H?he des ausgezahlten Betrages unterrichten. Nach dieser Mitteilung hat der Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten. Hat sich der Autofahrer bis zum Jahreswechsel bzw. bis zur Hauptf?lligkeit noch nicht entschieden, wird der Vertrag erst einmal zur?ckgestuft. Werden die Kosten des Versicherers dann doch noch innerhalb der Sechs-Monats-Frist bezahlt, entf?llt die R?ckstufung. Zuviel gezahlte Beitr?ge werden erstattet. (ar/sb/Autorep.)

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