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Nachforderungen bei Leasingvertr?gen

16 Dezember, 2006

Leasingvertr?ge werden zu den so genannten Dauerleistungen gerechnet. "Da die Leasingraten monatlich berechnet und gezahlt werden, liegen Teilleistungen vor, so dass auf die Leasingraten, die man bis 31. Dezember 2006 bezahlt, 16 Prozent Mehrwertsteuer berechnet werden und f?r die ab Januar f?lligen Leasingraten 19 Prozent gelten", informiert Bettina Dittrich, Juristin der s?chsischen Verbraucherzentrale in Leipzig. Das ist einfach und nachvollziehbar.

Aber, bei Leasingvertr?gen besteht die Besonderheit, dass man im Regelfall bei Vertragsabschluss eine so genannte Leasing-Sonderzahlung geleistet hat.

Steuerrechtlich werden diese Leasing-Sonderzahlungen im Regelfall als Mietvorauszahlung behandelt. Auf diese wurde 16 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt. "Einige Leasinggesellschaften fordern derzeit von ihren Kunden f?r den noch nicht verbrauchten Anteil der Mietsonderzahlung nachtr?glich die Differenz zur ab 1. Januar 2007 geltenden 19-prozentigen Umsatzsteuer", schildert die Verbraucherberaterin ihre Erfahrungen. Rechnerisch geschieht hier Folgendes: Die Leasinggesellschaften splitten die bei Vertragsabschluss gezahlte Leasing-Sonderzahlung anteilig auf die gesamte Vertragslaufzeit auf und schlagen dem Anteil der Leasing-Sonderzahlung, der rein rechnerisch auf den Zeitraum nach dem 1. Januar entf?llt, die zus?tzlichen drei Prozent Mehrwertsteuer zur Nettovorauszahlung zu.

"Das ist rechtens, wenn im Leasingvertrag die Leasing-Sonderzahlung als Mietvorauszahlung vereinbart wurde oder anderweitig f?r den Kunden deutlich aus dem Vertrag hervorgeht, dass eine Erh?hung der Leasingraten im Falle der Mehrwertsteuererh?hung auch f?r die noch nicht verbrauchte Leasingsonderzahlung gelten soll", erl?utert Bettina Dittrich. Regelt der Vertrag nichts dergleichen oder wurde beispielsweise die Leasing-Sonderzahlung als eine wirtschaftlich abgrenzbare Teilleistung vereinbart, darf eine ?berw?lzung der erh?hten Mehrwertsteuer auf den Kunden nicht erfolgen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn f?r die Leasing-Sonderzahlung ein Altauto in Zahlung gegeben wurde. "Daher sollte man einen Blick ins Kleingedruckte werfen, denn die Leasinggesellschaften gestalten ihre Vertr?ge unterschiedlich aus", empfiehlt die Verbrauchersch?tzerin. (ar/pl)

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