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Diebstahl Teilkaskoversicherung - Autoradio Bordcomputer Außenspiegel

30 Oktober, 2009

Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel. Autoteile im Visier von Langfingern. Dies gilt nicht nur für Bordcomputer, Autoradio, Außenspiegel und Nebellampen.

Teilkasko zahlt in der Regel – Illegaler Handel vor allem im Ausland

Coburg, 30.10.2009 – Die Zahl der Autodiebstähle ist laut Bundeskriminalamt im vergangenen Jahr zwar um 5,7 Prozent auf rund 37.000 zurückgegangen. „Begehrt“ bleiben indes hochwertige Autoteile und Zubehör, die die Diebe nicht selten gleich an Ort und Stelle ausbauen. Entwendet wird alles, was sich leicht absetzen lässt. Dies gilt nicht nur für Kleinteile wie Bordcomputer, Autoradio, Außenspiegel und Nebellampen. Selbst Sportlenkräder oder gar eine luxuriöse Lederpolsterung können das Interesse der Ganoven wecken. Den Versicherungen entstand so alleine für 2008 ein Schaden in Höhe von 921 Mio. Euro.

Alois Schnitzer von Deutschlands zweitgrößtem Fahrzeugversicherer, HUK-Coburg: „Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Ersatzteilen in afrikanischen und osteuropäischen Ländern, wobei Litauen weiterhin als führender illegaler Absatzmarkt in Richtung Osteuropa fungiert.“ So verwundert es kaum, dass mancherorts Fahrzeugeinbrüche an der Tagesordnung sind und der ein oder andere Halter sogar mehrfach einen Teilediebstahl melden muss. Auch wenn Versicherungsschutz besteht sind damit immer Scherereien verbunden: Es liegt daher im Eigeninteresse eines jeden Fahrzeughalters, einige Verhaltensregeln zu beachten, um es Langfingern nicht zu einfach zu machen. Das Auto sollte niemals, auch bei kurzer Abwesenheit, unverschlossen sein. Sind die Türen auch tatsächlich verriegelt? Funkblocker könnten die Fernbedienung gestört und damit das Verschließen des Fahrzeug verhindert haben. Dunkle und einsame Parkplätze sowie das längere Abstellen des Autos gelten als Einladung an Diebe. Und: Gewisse Reiseziele unterliegen bekanntermaßen einer hohen Kriminalitätsrate. Dort sind bewachte Parkplätze angeraten, will man sich größeren Ärger ersparen.

Machen sich dennoch Diebe am Auto zu schaffen, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Dies gilt sowohl für Einbruchschäden am Fahrzeug als auch für die entwendeten fest eingebauten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie nach den Bedingungen versichert sind. Dort ist aufgelistet, welche Gegenstände als Zubehör gelten. So sind beispielsweise Außenspiegel, Lederpolsterungen, Nebellampen, Sportlenkräder und in aller Regel auch Bordcomputer ohne Beitragszuschlag mitversichert.

Bei besonders teuren Einbauten wie Funkanlagen mit Antenne, Mikrofonen, Lautsprecheranlagen und Radioantennen oder auch einem nachträglich eingebauten hochwertigen Multimediasystem empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer. Denn manchmal sind diese nur gegen Zuschläge oder bis zu einer bestimmten Höchstgrenze mitversichert. Auch bei Wohnwageninventar sollte man mit dem Versicherer genaue Vereinbarungen treffen. Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wie Handys, mobile Navigationsgeräte oder Kleidungsstücke sind generell nicht mitversichert. HUK-Coburg
KMK GmbH, s.schneider@kmk-berlin.de, Tel.: 030 / 26 39 66-0

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