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Ehescheidung - Streitpunkt Auto

26 Oktober, 2009

Wer bekommt das gemeinsame Auto? Das im gemeinsamen Eigentum stehende Auto ist bei einer Ehescheidung in der Regel demjenigen der beiden Ex-Partner vorläufig

zuzuweisen, der es vor allem beruflich nutzt. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Köln bestanden (Az. 4 WF 128/09). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, spielt hier für die juristisch korrekten Verteilung der Haushaltsgegenstände keine Rolle, ob der vor der Trennung als Familienfahrzeug genutzte Pkw als "Hausrat" eingestuft wird oder nicht.
Gemeinsames Auto geht nicht an kinderbetreuende Mutter
Richter: Nach der Scheidung hat die berufliche Nutzung Vorrang
Der nach Ansicht der rheinischen Richter den Wagen zu Recht beanspruchende Mann muss täglich seine Arbeitsstelle in erheblicher Entfernung vom Wohnort erreichen und ist deshalb auf ein Fahrzeug besonders angewiesen. Der Frau dagegen, die das Fahrzeug allein für familiäre Zwecke beanspruchen will, könne zugemutet werden, ihre Besorgungen entweder mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß zu erledigen. Ist sie doch erwerbslos und kann sich dementsprechend ihre Zeit einteilen.

"Im Rahmen der in diesem Fall erfolgten Billigkeitsprüfung war insbesondere darauf zu achten, wer den Gegenstand dringender benötigt - wobei dem beruflichen Bedarf immer dann Vorrang zu gewähren ist, wenn die Nutzung als Familienfahrzeug nicht zwingend geboten erscheint", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Zumal die zwar ein Kind betreuende Mutter für ihre Stadtfahrten nach eigener Aussage zumindest zeitweise auf ein Fahrzeug Dritter zurückgreifen kann - wenn auch möglicherweise gegen Entgelt. Quelle: www.anwaltshotline.de

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