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Gaspreiserhöhung

23 Oktober, 2009

Unterlagen zur Gaspreiserhöhung sind rechtzeitig rauszurücken

Richter: Gerichtsprozess durch Energielieferant selbst verschuldet

Nürnberg (D-AH) - Wer schweigt, der zahlt: Rückt ein Gasversorger im Rechtsstreit um Preiserhöhungen erst vor Gericht mit den notwendigen Unterlagen heraus, muss er für die Kosten des gesamten Verfahrens aufkommen. Selbst wenn sich nach Sichtung der bis dahin zurückgehaltenen Dokumente der in Frage gestellte Preiszuschlag als rechtmäßig herausstellt. Das hat jetzt das Amtsgericht Neuss entschieden (Az. 84 C 1401/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, legte der Gaslieferant erst im Gerichtsverfahren ein längst im Unternehmen vorhandenes wissenschaftliches Gutachten "über die Ermittlung des Anstiegs der Gasbezugskosten sowie der Entwicklung der weiteren allgemeinen Kosten" vor. "Nach Ansicht des Gerichts hätte der Energiehändler seinen vom Preisanstieg überraschten Kunden dieses Papier und einen entsprechenden Markt-Preisvergleich aber schon vorgerichtlich zur Verfügung stellen können und müssen", erklärt Rechtsanwältin Silke Glaubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die Verstimmung des Gerichts. Zumal das Unternehmen keinerlei besonderes Geheimhaltungsinteresse an den nunmehr freimütig vorgelegten Unterlagen dargelegt hat.

Die betroffenen Gasverbraucher waren aber nur deshalb vor Gericht gezogen, weil sie ohne die ihnen vorenthaltenen Erkenntnisse nicht in der Lage waren, die - aus ihrer Sicht völlig unbegründete - Gaspreiserhöhung nachzuvollziehen. Die Entscheidung der klagenden Verbraucher, sich dagegen zur Wehr zu setzen, hat also das beklagte Energieunternehmen selbst zu verantworten - einschließlich aller Kosten für das somit von Anfang an überflüssige Gerichtsverfahren.
Quelle: www.anwaltshotline.de

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