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Hinweispflicht - Bagatellschäden am Auto

12 Oktober, 2009

Die weitaus größte Zahl der Unfälle gehört zu den sogenannten Bagatellschäden am Auto. Kein Autofahrer ist bei einem reinen Belchschaden verpflichtet, bis zu einer geschätzten Größenordnung von

750 Euro die Polizei einzuschalten. Das erspart zum einen lästige Wartezeiten an der Unfallstelle und zum anderen ein Bußgeld, das der Unfallverursacher in der Regel zu bezahlen hat. Zudem macht die Polizei bei Kleinschäden nur eine vereinfachte Schadenfeststellung, Unfallbeteiligte tun daher gut daran, selbst ein Protokoll zu erstellen.

So verlieren Bagatellschäden ihren Schrecken:

- Auch bei kleinen Blechschäden: Unfallstelle sofort sichern.

- Unfallfolgen und Umgebung mit der Handykamera dokumentieren.

- Unfallprotokoll verfassen: Skizze und Beschreibung des Unfallhergangs, Name, Anschrift, Telefon und Kennzeichen beider Unfallteilnehmer sowie Versicherungsgesellschaft beider Beteiligten.

- Bei Personenschäden, bei Verdacht auf Alkoholkonsum oder Unfallvortäuschung, bei strittiger Schuldfrage oder Fahrerflucht sollte der Geschädigte auf jeden Fall die Polizei (zentraler Notruf ohne Vorwahl: 112) verständigen. djd www.pressetreff.de

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