Fahrerflucht
06 Oktober, 2009
Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und dann auch noch Fahrerflucht begeht, muss
seiner Autoversicherung den vereinbarten Regressbetrag gleich zweimal zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 216/04).
Urteil: Betrunkener Unfallverursacher muss doppelt zahlen
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, suchte ein stark alkoholisierter Autofahrer nach einem von ihm herbeigeführten Unfall das Weite. Die Haftpflichtversicherung beglich zunächst den vollen Fremdschaden von über 12 000 Euro. Dann aber verlangte sie vom Schadensverursacher den in der Police ausgemachten maximalen Regressbetrag von 5000 Euro zurück - und zwar gleich zweimal.
Die Karlsruher Richter bestätigten die Forderung, denn der fahrerflüchtige Unfallverursacher habe die vereinbarten Versicherungs-Obliegenheiten ja auch zweimal verletzt. Indem er sich erstens vor dem Unfall ans Steuer setzte, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Und indem er zweitens nach dem Unfall nicht alles tat, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein könnte, und einfach verschwand. Der Betroffene musste seiner Versicherung also insgesamt 10 000 Euro zahlen, obwohl seine Haftung im Vertrag eigentlich auf maximal 5000 Euro beschränkt war. auto-medienportal.net ampnet/nic
Interessante Infos rund ums Thema Fahrerflucht, Verkehrsunfall und Versicherungsurteile:
Kfz Versicherung Urteile
Bußgeldkatalog
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Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, suchte ein stark alkoholisierter Autofahrer nach einem von ihm herbeigeführten Unfall das Weite. Die Haftpflichtversicherung beglich zunächst den vollen Fremdschaden von über 12 000 Euro. Dann aber verlangte sie vom Schadensverursacher den in der Police ausgemachten maximalen Regressbetrag von 5000 Euro zurück - und zwar gleich zweimal.
Die Karlsruher Richter bestätigten die Forderung, denn der fahrerflüchtige Unfallverursacher habe die vereinbarten Versicherungs-Obliegenheiten ja auch zweimal verletzt. Indem er sich erstens vor dem Unfall ans Steuer setzte, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Und indem er zweitens nach dem Unfall nicht alles tat, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein könnte, und einfach verschwand. Der Betroffene musste seiner Versicherung also insgesamt 10 000 Euro zahlen, obwohl seine Haftung im Vertrag eigentlich auf maximal 5000 Euro beschränkt war. auto-medienportal.net ampnet/nic
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