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Urteil: H?ndler haftet auch f?r Konstruktionsfehler

06 Dezember, 2006

Auch ein K?ufer eines Gebrauchtwagens kann im Falle eines Konstruktionsfehlers vom Kaufvertrag zur?cktreten. In dem vorliegenden Fall musste der Autoh?ndler f?r einen Schaden am Zylinderkopf bei einem gebrauchten Jeep Cherokee aufkommen, der bei diesem Modell h?ufig auftritt.

In dem vor dem Th?ringer Oberlandesgericht verhandelten Fall (Urteil vom 19.01.2006, AZ: 1 U 846/04; ADACJUR Dok.Nr. 70318) hatte der K?ufer ein f?nf Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von circa 85 000 km erworben.

Nach knapp 10 000 gefahrenen Kilometern wurde ein Riss am Zylinderkopf festgestellt. Der Gerichtsgutachter best?tigte, dass der Motor nicht ?berhitzt wurde und dass bei der betroffenen Modellreihe eine Vielzahl solcher Defekte bei Kilometerst?nden zwischen 80 000 und 120 000 km auftreten. Au?erdem lag dem Gericht eine Herstellerinformation vor, dass der Zylinderkopf mittlerweile aufgrund bisher aufgetretener Probleme neu entwickelt wurde.

F?r die Richter stand fest, dass die Zylinderk?pfe nicht dem Stand der Technik entsprachen und es sich nicht um normalen Verschlei? handelte. Nicht jede Funktionsbeeintr?chtigung f?hrt zu einem Mangel im Sinne der gesetzlichen Sachm?ngelhaftung. F?r normalen Verschlei? muss der Verk?ufer nicht haften. (ar/nic/Autorep.)

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