Autosteuer - Günstigerprüfung - Steuerbefreiung
05 September, 2009
Autosteuer sparen: Wann tritt für Sie die Günstigerprüfung bei der Autosteuer in Kraft?
Wenn Sie im Zeitraum zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 ein Neufahrzeug gekauft der zugelassen haben, sind Sie in den Genuss einer ein- bzw. zweijährigen Steuerbefreiung gekommen. (Hier kam es auf die Abgasnorm Ihres Fahrzeuges an, und zwar:
1 Jahr für die Euronorm 4 und
2 Jahre stuerbefreit für Euronorm 5 und 6).
Nach Ablauf dieser Steuerbefreiung, die spätestens Ende 2010 ausläuft, nimmt das Finanzamt bei diesen Fahrzeugen eine Günstigerprüfung vor.
Das bedeutet für Sie: Das Finanzamt rechnet aus, welche Steuerregelung, die neue oder alte Autosteuer Berechnung, günstiger für Sie ist.
Wichiger Hinweis zur Steuerbefreiung:
Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 6, die ab 01. Juli 2009 zugelassen werden, erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz Steuer Befreiung von 150 Euro. Quelle: www.pkw-steuer.de
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Das bedeutet für Sie: Das Finanzamt rechnet aus, welche Steuerregelung, die neue oder alte Autosteuer Berechnung, günstiger für Sie ist.
Wichiger Hinweis zur Steuerbefreiung:
Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 6, die ab 01. Juli 2009 zugelassen werden, erhalten in den Jahren 2011 bis 2013 eine Kfz Steuer Befreiung von 150 Euro. Quelle: www.pkw-steuer.de
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