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Führerscheinentzug von Radfahrern - Ab wann ist der Führerschein weg?

30 August, 2009

Führerscheinentzug nicht nur bei Autofahrer, auch Radfahrer können ihren Führerschein verlieren

Auch das Fahrrad sollte nach Alkoholgenuss stehen gelassen werden. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden.

Sind Sie bei 1,7 Promille absolut fahrunsicher, können auch sie den Führerschein verlieren, wenn die Führerschein-Behörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen. autoreporter.net
Aktuelles Gerichtsurteil:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss den Führerscheinentzug eines Karlsruher Radfahrers bestätigt. Dieser wurde mit 1,68 Promille auf dem Fahrrad erwischt.

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