Neue Stichtagsregelung der Kfz Versicherungen
27 August, 2009
Eine neue Stichtagsregelung der Kfz Versicherungen für die Versicherungskündigung kann für Kunden, die vergesslich sind, problematisch werden.
Auf die neue Stichtagsregelung der Kfz Versicherungen macht das Verbrauchermagazin Finanztest aufmerksam.
Als einheitlicher Versicherungskündigungstermin war bislang der
30. November üblich, jetzt soll es eine individuelle Stichtagsregelung geben.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern bringt die neue, individuelle Stichtagsregelung der Kfz Versicherungen die Gefahr, erstens den Kündigungstermin zu verpassen und zweitens damit die Möglichkeit, in einem günstigeren Autoversicherer zu verwechseln.
Der Stichtag mitten im Jahr ist für den Versicherungsnehmer jedoch nicht zwingend. ub
Als einheitlicher Versicherungskündigungstermin war bislang der
30. November üblich, jetzt soll es eine individuelle Stichtagsregelung geben.
Nach Ansicht von Verbraucherschützern bringt die neue, individuelle Stichtagsregelung der Kfz Versicherungen die Gefahr, erstens den Kündigungstermin zu verpassen und zweitens damit die Möglichkeit, in einem günstigeren Autoversicherer zu verwechseln.
Der Stichtag mitten im Jahr ist für den Versicherungsnehmer jedoch nicht zwingend. ub
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