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Kfz-Versicherung: Pr?mienerh?hung erm?glicht K?ndigung

04 Dezember, 2006

Nachdem mit dem 30. November der Termin f?r eine ordentliche K?ndigung der Kfz-Versicherung verstrichen ist, bleibt Versicherungsnehmern jetzt noch das Recht zur au?erordentlichen K?ndigung. Dieses besteht, wenn der Versicherer f?r die n?chste Versicherungsperiode die Pr?mie anhebt, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ?ndert.

In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh?hung k?ndigen. "Die Anhebung der Versicherungssteuer auf 19 Prozent ist jedoch in diesem Sinne keine Pr?mienerh?hung und rechtfertigt deshalb keine K?ndigung", betont Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Das Versicherungssteueraufkommen steht n?mlich nicht den Versicherungsgesellschaften, sondern ausschlie?lich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Steuer lediglich ein und f?hrt sie an das Finanzamt ab.

F?llt der Betrag nach Mitteilung des Versicherers f?r das kommende Jahr h?her aus, sollte jeder Autobesitzer pr?fen, ob diese h?here Forderung allein durch die Versicherungssteuer bedingt ist oder nicht. Hat der Versicherer nicht nur die h?here Steuer an den Verbraucher weiter gegeben, sondern tats?chlich auch seine Pr?mie erh?ht, kann ein Anbieterwechsel vollzogen werden. "Dabei empfiehlt sich zun?chst ein Vergleich der Kfz-Versicherungsangebote", sagt Hoffmann. (ar/pl/autorep.)

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