Straßenverkehrsordnung - selbstklebendes Nummernschild
11 August, 2009
Gilt ein Klebekennzeichen auch als Nummernschild?
Kein Klebekennzeichen als Nummernschild!
Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Denn ein solches Klebekennzeichen ist nicht abgestempelt und damit nicht zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung für ein solches Klebekennzeichen ist nicht zu erteilen. Auch ästhetische Gründe rechtfertigen eine solche Ausnahme nicht. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 904/08.KO
Von dem Halter eines Kfz kann verlangt werden, dass ein selbstklebendes Kennzeichen, das nicht den einschlägigen Vorschriften entspricht, von dem Fahrzeug entfernt wird. Denn ein solches Klebekennzeichen ist nicht abgestempelt und damit nicht zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung für ein solches Klebekennzeichen ist nicht zu erteilen. Auch ästhetische Gründe rechtfertigen eine solche Ausnahme nicht. jlp
Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 3 K 904/08.KO
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