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Verkehrsrecht - Urteile zum blinken

06 August, 2009

Verkehrsrecht: falsch geblinkt.

Bei einer Kollision zwischen dem Kfz, dessen Fahrer auf der Vorfahrtstraße nach rechts blinkt, aber mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiter geradeaus fährt, und dem Kfz des wartepflichtigen Fahrers, der im Vertrauen auf das Blinkzeichen auf die Vorfahrtstraße fährt, ist der Schaden hälftig zu teilen. jlp

Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht in Köln, Az.: 24 U 5/08

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