Verkehrsrecht - Urteile zum blinken
06 August, 2009
Verkehrsrecht: falsch geblinkt.
Bei einer Kollision zwischen dem Kfz, dessen Fahrer auf der Vorfahrtstraße nach rechts blinkt, aber mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiter geradeaus fährt, und dem Kfz des wartepflichtigen Fahrers, der im Vertrauen auf das Blinkzeichen auf die Vorfahrtstraße fährt, ist der Schaden hälftig zu teilen. jlp
Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht in Köln, Az.: 24 U 5/08
Weitere Urteile rund ums Verkehrsrecht finden Sie hier:
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