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Kfz Rückgaberecht - Herstellerangaben Neuwagenkauf

06 August, 2009

Herstellerangaben beim Neuwagenkauf unkorrekt - Urteil: Kfz Rückgaberecht bei übermäßig hohem Spritverbrauch.

Hat ein Neuwagen im Verbrauch über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Fahrzeughersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises das Kraftfahrzeug zurücknehmen. Denn dadurch sei der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und der gelieferte PKW müsse als mangelhaft eingestuft werden. Urteil das Landgerichts München, Az. 4 O 6504/07.

Es ging in dem Streitfall um das Automodell Mercedes-Benz E 320 CDI, welches in einem von einem Kfz Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht. In der Betriebsanleitung des Autos sind 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.

Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. deutsche anwaltshotline.de

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