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Bayern - MPU nicht anerkannt und EU Führerschein ungültig

24 Juli, 2009

EU Führerscheine ohne den gefürchteten MPU-Test aus Ländern wie Ungarn, Polen oder Tschechien

Ist der Führerschein aus bestimmten Gründen entzogen worden, kann dieser häufig nur nach einer bestandenen MPU - der medizinisch-psychologischen Untersuchung wiedererlangt werden. Da das in der Regel nicht einfach ist, wird wie in allen ähnlichen Situationen ein gangbarer Ausweg gesucht, um bestehende Regelungen "zu umgehen".

So auch im Fall der MPU. Hier werden den Verkehrssündern EU-Führerscheine ohne den gefürchteten MPU-Test aus Ländern wie Ungarn, Polen oder Tschechien angepriesen. In letzter Zeit kommt es immer häufiger vor, dass derartige Führerscheine, die einen angeblichen Nachweis der Fahrtauglichkeit in Verbindung mit einer MPU enthalten sollen, aus Tschechien angeboten werden.

Betroffene Personen sollten sich allerdings nicht völlig dem Glauben hingeben, dass eine derartige MPU aus einem anderen EU-Land auch in Deutschland bedingungslos anerkannt wird. Das trifft ja nicht einmal für die im eigenen Land ausgestellten, positiven Gutachten zu. Selbst, wenn diese MPU-Gutachten, die zur Wiedererteilung des deutschen Führerscheins ausgestellt werden müssen, von einer deutschen und staatlich beglaubigten Begutachtungsstelle für Fahreignung - kurz BfF - erteilt wurde, stellt das lediglich eine Empfehlung zur Führerscheinerteilung dar. Das kann immer noch eine Ablehnung der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnis-Behörde bedeuten, denn diese allein entscheidet nach streng festgelegten Kriterien.

Einer der zahlreichen Personen, die sich zum einen mit der gesamten Thematik rund um die tschechische MPU befasst haben und zum anderen an der Website www.europa-fahrerlaubnis.com mitwirken, ist der Fachberater zur medizinisch-psychologischen Untersuchung, Herr Sohrweide. Inhalt seiner Arbeit in den letzten Wochen war der umfassende Wissensaustausch mit verschiedenen Führerscheinstellen und Verwaltungsbehörden. Dabei stellten sich im Grundsatz folgende Tatsachen heraus: Wurde einer Person der Führerschein in Deutschland entzogen und befindet sich deren Lebensmittelpunkt - sprich sein Wohnsitz, der Bezug von Sozialleistungen und das Nachgehen einer geregelten Arbeit - ebenfalls in Deutschland, so wird sie nicht umhin kommen, den Beweis für das Verlegen seines Wohnsitzes beispielsweise nach Tschechien zu erbringen. Wer diese Angaben dennoch widersprüchlich macht, könnte sich der Führerschein-Erschleichung schuldig machen. Die Frage nach der Bewertung eines tschechischen Gutachtens ist damit nur noch zweitrangig.

Für die Erteilung eines Führerscheins in Verbindung mit einem MPU-Gutachten aus Tschechien sind häufig nicht mehr als ein oder zwei Anreisen in nur drei Wochen notwendig. Für den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheins ist es allerdings erforderlich, einen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen in dem anderen Land nachzuweisen. Das ist schon rein rechnerisch unmöglich und sollte jedem auffallen, der über eine gute Portion gesunden Menschenverstandes verfügt.

Der so genannte Führerschein-Tourist hält selbst nach der Erteilung der tschechischen MPU nur ein Gutachten in der Hand, das ohnehin von einer nicht akkreditierten Person laut dt. Maßstäben erteilt worden ist. Das allein lässt bei den entsprechenden Stellen in Deutschland bereits alle Alarmglocken schrillen und bemüht häufig auch die deutsche Gerichtsbarkeit. Im Zusammenhang mit dem regulären Ablauf einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verweist Herr Sohrweide auf die Internet-Seite www.eu-fuehrerschein-mpu.com

Weitere interessante Infos rund um MPU und EU Führerschein finden Sie hier:
MPU

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