Neuzulassung - Segway Zulassung erfolgt (1)
13 Juli, 2009
Ab sofort: eigene Fahrzeugklasse elektronische Mobilitätshilfe, kurz eMo. Der Bundesrat hat der Verordnung für die Zulassung von Segways am 10. Juli 2009 zugestimmt. Mit der Verordnung darf der Segway
in allen Bundesländern auf Radwegen und auf der Straße fahren.
Noch kurz vor der Sommerpause stimmte der Bundesrat für die Segwayzulassung. Fast vier Jahre lang war an der Verordnung gearbeitet worden, die das Fahren der elektronischem Roller in Deutschland regelt. Eine eigene Fahrzeugklasse, die „elektronische Mobilitätshilfe“, kurz eMo genannt, wurde dafür geschaffen.
Die eMos dürfen künftig auf Radwegen fahren und dort, wo keine Radwege vorhanden sind, die Straße benutzen. Ausnahmegenehmigungen dürfen für das Befahren von Gehwegen erteilt werden. Das gilt z. B. für geführte Stadttouren oder für Menschen mit Behinderung.
Bundes-, Land- und Kreisstraßen dürfen außerhalb von Ortschaften nicht befahren werden. Feld- und Wirtschaftswege sind hingegen für die eMos freigegeben.
Neuzulassung - Segway Zulassung:
Segways müssen mit einem Versicherungskennzeichen („Moped-Kennzeichen“) sowie Klingel und Licht ausgestattet werden. Die Fahrer müssen einen Führerschein besitzen, mindestens den Mofa-Führerschein.
In den letzten Wochen vor der Bundesratsentscheidung wurde noch heftig an der Verordnung gearbeitet. So wurde der Segway doch noch für Radwege zugelassen, nachdem der im Juni vorgelegte Entwurf lediglich das Befahren von Straßen vorgesehen hatte. Auch die Verpflichtung zu einer Dynamo-betriebenen Beleuchtung wurde wieder gekippt. Es reicht jetzt auch eine Batteriebbetriebene Beleuchtung aus.
Entgegen einer ersten Fassung der Verordnung wurde die maximale Breite von eMos von 0,7 Meter auf 0,9 Meter Breite erhöht. Damit werden auch die größeren Offroad-Segways x2 als eMo und somit für das Befahren der Radwege zugelassen.
Die Verordnung wird in Kürze die Einzelregelungen der Bundesländer ablösen. Der Segway darf dann bundesweit gefahren werden, auch in den sechs Bundesländern, die das Segwayfahren bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt zugelassen hatten. Zu diesen Ländern gehörten Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
www.segwaypoint-hamburg.de www.segway-citytour.de
Noch kurz vor der Sommerpause stimmte der Bundesrat für die Segwayzulassung. Fast vier Jahre lang war an der Verordnung gearbeitet worden, die das Fahren der elektronischem Roller in Deutschland regelt. Eine eigene Fahrzeugklasse, die „elektronische Mobilitätshilfe“, kurz eMo genannt, wurde dafür geschaffen.
Die eMos dürfen künftig auf Radwegen fahren und dort, wo keine Radwege vorhanden sind, die Straße benutzen. Ausnahmegenehmigungen dürfen für das Befahren von Gehwegen erteilt werden. Das gilt z. B. für geführte Stadttouren oder für Menschen mit Behinderung.
Bundes-, Land- und Kreisstraßen dürfen außerhalb von Ortschaften nicht befahren werden. Feld- und Wirtschaftswege sind hingegen für die eMos freigegeben.
Neuzulassung - Segway Zulassung:
Segways müssen mit einem Versicherungskennzeichen („Moped-Kennzeichen“) sowie Klingel und Licht ausgestattet werden. Die Fahrer müssen einen Führerschein besitzen, mindestens den Mofa-Führerschein.
In den letzten Wochen vor der Bundesratsentscheidung wurde noch heftig an der Verordnung gearbeitet. So wurde der Segway doch noch für Radwege zugelassen, nachdem der im Juni vorgelegte Entwurf lediglich das Befahren von Straßen vorgesehen hatte. Auch die Verpflichtung zu einer Dynamo-betriebenen Beleuchtung wurde wieder gekippt. Es reicht jetzt auch eine Batteriebbetriebene Beleuchtung aus.
Entgegen einer ersten Fassung der Verordnung wurde die maximale Breite von eMos von 0,7 Meter auf 0,9 Meter Breite erhöht. Damit werden auch die größeren Offroad-Segways x2 als eMo und somit für das Befahren der Radwege zugelassen.
Die Verordnung wird in Kürze die Einzelregelungen der Bundesländer ablösen. Der Segway darf dann bundesweit gefahren werden, auch in den sechs Bundesländern, die das Segwayfahren bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt zugelassen hatten. Zu diesen Ländern gehörten Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen.
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