Drängeln auf der Autobahn
12 Juli, 2009
Autobahn-Ratgeber: Drängeln, Lichthupe, Führerscheinentzug.....
Drängeln auf der Autobahn ist verboten. Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nötigt und von der Autobahnspur verscheuchen möchte, handelt verkehrswidrig.
Gemäß STVO Strafgesetzbuch § 240 ist dies Nötigung und wird mit Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft bestraft.
Auch kann die Fahrererlaubnis entzogen werden.
Quelle: www.bussgeldkatalog.biz
Gemäß STVO Strafgesetzbuch § 240 ist dies Nötigung und wird mit Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft bestraft.
Auch kann die Fahrererlaubnis entzogen werden.
Quelle: www.bussgeldkatalog.biz
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