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Drängeln auf der Autobahn

12 Juli, 2009

Autobahn-Ratgeber: Drängeln, Lichthupe, Führerscheinentzug.....

Drängeln auf der Autobahn ist verboten. Wer andere Verkehrsteilnehmer mit Lichthupe nötigt und von der Autobahnspur verscheuchen möchte, handelt verkehrswidrig.

Gemäß STVO Strafgesetzbuch § 240 ist dies Nötigung und wird mit Bußgeld oder bis zu drei Jahre Haft bestraft.

Auch kann die Fahrererlaubnis entzogen werden.

Quelle: www.bussgeldkatalog.biz

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