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Verkehrsrecht / Verkehrsregeln für Radfahrer

09 Juli, 2009

Vorsicht Radfahrer - Auch Radfahrer müssen sich an das Verkehrsrecht halten. Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.

Falsches Verhalten als Radfahrer ist nicht nur gefährlich, es kann auch teuer werden. Am 1. Februar 2009 ist der aktuelle Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten. Eine Neuerung: Schneller als bisher können jetzt auch Radfahrer Punkte in Flensburg sammeln. Dierk Engelke, Leiter der Schadenabteilung beim Kfz Versicherer HDI-Gerling, erläutert:

Das Überfahren einer roten Ampel bis zu 100 Euro und in jedem Fall einen Punkt in der Verkehrssünderdatei. Sobald bei einem Verschulden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu einem Unfall kommt, erhöhen sich die Bußgelder um ein Vielfaches.

Vier Punkte und ein Bußgeld in Höhe von 350 Euro werden beim Umfahren einer geschlossenen Bahnschranke fällig, da das Ministerium davon ausgeht, dass eine solche Tat nur mit Vorsatz begangen werden kann.

Auf Alkohol am Lenker sollten auch Radfahrer am besten ganz verzichten. Dierk Engelke warnt: "Die Grenze liegt zwar bei 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK), allerdings kann es bei einer Unfallbeteiligung oder bei Ausfallerscheinungen bereits ab 0,3 Promille BAK teuer werden.

Ab 1,6 Promille BAK wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung fällig. Wird diese nicht vorgelegt oder fällt negativ aus, wird der Kfz-Führerschein bis auf weiteres entzogen." djd HDI

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