Abweichung vom Kfz Kaufvertrag
02 Juli, 2009
Kunstleder statt Leder! Ist das gekaufte Fahrzeug dann mangelhaft?
Wird im Kfz Kaufvertrag für ein Neuwagen mit "Premiumpaket" die "Innenausstattung Leder Ebenholz Schwarz" vereinbart und sind dann beim ausgelieferten Fahrzeug die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern mit Kunststoffleder bezogen, so weicht dies von der vereinbarten Beschaffenheit ab.
Damit ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Der Fahrzeugkäufer hat damit einen Nachlieferungsanspruch dergestalt, dass der Verkäufer die bemängelten Fahrzeugteile austauschen muss. jlp
So entschied das Landgericht in Saarbrücken, Az.: 9 O 188/08
Damit ist das gekaufte Fahrzeug mangelhaft. Der Fahrzeugkäufer hat damit einen Nachlieferungsanspruch dergestalt, dass der Verkäufer die bemängelten Fahrzeugteile austauschen muss. jlp
So entschied das Landgericht in Saarbrücken, Az.: 9 O 188/08
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