Sparen Sie bei Ihrer Kraftfahrzeugsteuer
14 Juni, 2009
Kraftfahrzeugsteuer sparen durch Umrüstmöglichkeiten und Umschlüsselung
Sparen Sie bei Ihrer Kraftfahrzeugsteuer durch die Option des Umschlüsselns.
Wenn Sie Ihr Neufahrzeug zwischen dem Zeitraum 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen haben bzw. noch zulassen, können Sie sparen.
Für diese Fahrzeuge gilt ohnehin die Steuerbefreiung aus dem Konjunkturprogramm II.
Wenn Sie jedoch ein Auto fahren, für welches die Umschlüsselung-Option von Euronorm 4 auf Euronorm 5 besteht, könnten Sie länger steuerbefreit Auto fahren. Denn hier entfällt Ihre Kraftfahrzeugsteuer anstatt für 1 für maximal 2 Jahre.
Bitte beachten Sie, daß diese Begünstigung allerdings auf jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. ub Quelle: Kfz Steuer
Weitere Informationen zur Umschlüsselung, Steuerbefreiung und der neuen Kraftfahrzeugsteuer finden Sie hier:
Autosteuer - Steuerbefreiung
Kfz-Steuer und Umschlüsselmöglichkeit
Wenn Sie Ihr Neufahrzeug zwischen dem Zeitraum 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen haben bzw. noch zulassen, können Sie sparen.
Für diese Fahrzeuge gilt ohnehin die Steuerbefreiung aus dem Konjunkturprogramm II.
Wenn Sie jedoch ein Auto fahren, für welches die Umschlüsselung-Option von Euronorm 4 auf Euronorm 5 besteht, könnten Sie länger steuerbefreit Auto fahren. Denn hier entfällt Ihre Kraftfahrzeugsteuer anstatt für 1 für maximal 2 Jahre.
Bitte beachten Sie, daß diese Begünstigung allerdings auf jedem Fall am 31. Dezember 2010 endet. ub Quelle: Kfz Steuer
Weitere Informationen zur Umschlüsselung, Steuerbefreiung und der neuen Kraftfahrzeugsteuer finden Sie hier:
Autosteuer - Steuerbefreiung
Kfz-Steuer und Umschlüsselmöglichkeit
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