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1:0 für den Daihatsu Handel

14 Mai, 2009

Fristlose Kündigung wegen Batterietester unzulässig!
Die Unruhe im Daihatsu Händlernetz scheint nicht aufhören zu wollen. Neben den seit Monaten beklagten Lieferschwierigkeiten und starker Unzufriedenheit der Händler mit ihrem Importeur hat es nun eine erste Rechtsentscheidung im Fall des strittigen Batterietesters gegeben.

Bezüglich der fristlosen Kündigungen der Daihatsu Deutschland gegenüber ihren
Händlern wegen Nichtabnahme des neu vorgeschriebenen Batterietesters steht es jetzt 1:0
für den Handel. Ein fristlos gekündigter Händler erwirkte auf Antrag seines Rechtsanwalts
Dr. Tim O. Vogels in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Daihatsu Partnerverbands eine
einstweilige Verfügung. Als Partner der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen, welche in
weiteren Fällen bereits erfolgreich die Rechte des Daihatsu Partnerverbands vertreten hat,
hatte Vogels bereits frühzeitig die Wirksamkeit der durch den Importeur ausgesprochenen
Kündigungen in Frage gestellt.
Die nun vom zuständigen Gericht erlassene einstweilige Verfügung ist dem Importeur bereits
zugestellt. Daihatsu muss den gekündigten Händler nun wieder in seinen vorherigen
Vertragsstand setzen.
„Es bleibt abzuwarten, wie der Daihatsu Geschäftsführer Matthias Heinz oder Gino Bieringer,
General Manager After Sales, die aus offensichtlich finanziellen Interessen aufgezwungene
Abnahme des überteuerten Daihatsu Batterietesters nun weiter erklären möchten.“,
kommentiert Verbandvorsitzender Udo Auchter den Teilerfolg für das Händlernetz. „Wenn
Daihatsu nicht riskieren will, von allen Händlern einstweilige Verfügungen zu erhalten, sollte
sich die Geschäftsführung schnell bereit erklären, die fristlosen Kündigungen aufzuheben
und endlich einen vernünftigen Dialog mit dem Händlerverband zu führen.“, betont Auchter.
„Bei weiteren Alleingängen und Verstößen gegen die Regeln der GVO wird es sonst auch
zukünftig starken Gegenwind vom Verband geben.“ Udo Auchter, Daihatsu Verbandsvorsitzender

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