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Motortuning Autotuning

29 April, 2009

Für alle Autotuning-Fans, TÜV Rheinland berät in Sachen Motortuning, Autotuning und Tuning-Umbaumaßnahmen, damit es nicht zu einer Bußgeldzahlung kommt bzw. keine Regressforderungen von den Versicherern im Schadensfall geltend gemacht werden können.

Der TÜV Rheinland berät Autoschrauber und Tuningfans getreu dem Motto: Entdecke das Mögliche! „Überdimensionale Spoiler sind heute eher out. Der Trend geht vielmehr zu aufwändig modifizierten Fahrwerken, reichlich Power unter der Haube und hochwertig gestalteten Innenräumen", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland.

Damit bei der Fahrzeugabnahme nichts schief läuft, sollten Autotuning-Fans bereits vor den geplanten sportiven Verschönerungskuren bei einer TÜV Rheinland-Prüfstelle kompetenten Rat einholen. Leistungssteigerungen müssen beispielsweise in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis, erklärte der TÜV. Neben Bußgeld und Punkteeintrag können auch die Versicherungen im Schadensfall Regressforderungen geltend machen.

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es zwar keine eindeutigen Vorschriften. Ein Hindernis mit einer Höhe von acht Zentimetern muss allerdings berührungslos überfahren können werden können. Beim Tieferlegen ändert sich auch die Höhe der Scheinwerfer, deren Unterkante muss mindestens 50 Zentimeter .über der Fahrbahn liegen.

Während neue Rad-/Reifen-Kombinationen häufig eine Änderungsabnahme erfordern, dürfen Hobby-Bastler den Schaltknüppel meist ohne Eintragung auswechseln.

Mehr Infos zu allen angesagten Schrauber-Themen und aktuellen Szene-Meetings gibt's im autotuning-Portal von TÜV Rheinland (www.tuv.com/tuning).

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