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Ummeldung Auto - Firmenfahrzeug

19 April, 2009

Was ist bei der Ummeldung Privat-Auto bzw.Firmenfahrzeug zu beachten?

Im Gegensatz zum privaten Umzug ist die Organisation und Durchführung einer Firmensitzverlagerung umfangreicher und um ein vielfaches schwiergier.

Während bei einer Privatperson die Behörden oftmals noch "ein Auge zudrücken" wenn das Ummelden des Autos erst sehr viel später erfolgt, wird bei Firmen nicht so nachsichtig gehandelt.

Anders als bei Privatpersonen kann die Ummeldung des Firmensitzes in einen neuen Stadt- oder Landkreis einfach durch die Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen nachvollzogen werden. Zusätzlich ist mit dem Umzug auch das Ummelden des kompletten Firmenfohrparks mitverbunden. Anders als beim Ummelden eines privaten Autos muss beim Ummelden von Firmenfahrzeugen auch ein aktueller Handelsregisterauszug mitvorgelegt werden.

Das Ummelden der Fahrzeuge an sich kann dann auch nur durch den Geschäftsführer(GF), Prokuristen (Prok.) oder Vorstand(Vst.) authorisiert werden und es muss ein Ausweispapier vom Vertretungsberechtigten der Firma vorgelegt werden. Insbesondere in der schwierigen Umzugsphase werden meistens auch die erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung des Autos (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) nicht separat gelagert und mit in Umzugskartons verpackt. Infolge dessen gerät die Ummeldung der Fahrzeuge zuerst in Vergessenheit, bis das erste kostenpflichtige Schreiben vom Amt an die Notwendigkeit der Kfz Ummeldung erinnert. Da die Autosteuer (noch) eine Steuer ist, die dem jeweiligen Bundesland zusteht, sind in Zeiten leerer Kassen die Bundesländer besonders an der Einhaltung der Ummeldung von Fuhrparks interessiert. So mahnt das Bundesland Hamburg säumige Firmen (und auch Privatpersonen) kostenpflichtig ab und erinnert somit an die überfällige Ummeldung.
Es empfiehlt sich also bereits bei der Organisation der Firmensitzverlagerung auch schon vorab mit uns die Ummeldung der Firmenfahrzeuge zu besprechen und zu planen. Zumal auch für den Zeitpunkt der Ummeldung die Fahrzeuge nicht am Straßeverkehr teilnehmen dürfen, da sie kein Kennzeichen für die Dauer der Ummeldung "besitzen". Gerade für Firmenfahrzeuge sind ungenutzte Standzeiten ein nicht zu vernachlässigen.

Weitere wichtige Infos zur Ummeldung Ihres Autos bzw. Firmenfahrzeuges erfahren Sie hier:

Kfz Zulassung

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Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



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