Aktuelle Auto News
 



Parkverbot - verbotswidrig geparkt

16 April, 2009

Abschleppverbot bei Handynummer?

Ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug darf nicht abgeschleppt werden, wenn der Fahrer einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des Fahrzeugs gibt.

Als solcher Hinweis kommt insbesondere eine im Fahrzeug auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegte deutlich lesbare Nachricht (z.B. Handynummer) mit entsprechenden Angaben in Betracht. Einem derartigen Hinweis ist dann nachzugehen, wenn der damit verbundene Aufwand zumutbar und eine kurzfristige und zuverlässige Beseitigung der Störung durch den Verursacher zu erwarten ist.

Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr als ein Anrufversuch zur Benachrichtigung des Verantwortlichen zu unternehmen. Dem Verantwortlichen ist in der Regel zur Einlösung seiner telefonisch gemachten Zusage, das Fahrzeug zu entfernen, ein Zeitraum von fünf Minuten zuzubilligen. jlp

Gerichtsentscheidung Oberverwaltungsgericht in Hamburg, Az.: 3 Bf 429(n.rk.)

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights