Autotacho
08 April, 2009
Ob der Autotacho eines Gebrauchtwagens manipuliert wurde, können Autokäufer anhand der Servicepapiere eines Fahrzeuges überprüfen.
Zu Beginn der Gebrauchtwagensaison 2009 rät die DEKRA in der Hauptstadtregion, sich vom Verkäufer die Werkstattrechnungen und das Serviceheft des Fahrzeuges zeigen zu lassen.
Aus den dort vermerkten Kilometerständen und den Terminen der Werkstattbesuche könne der Käufer die jährlichen Fahrleistungen des Autos errechnen, so Niederlassungsleiter Helmut Enk (Hohenschönhausen). Starke Abweichungen in einzelnen Jahren sollte der Verkäufer überzeugend erklären können. Aus den Unterlagen gehe meist auch hervor, wenn der Autotacho einmal getauscht wurde.
In so einem Fall sollte sich der Fahrzeughalter den Kilometerstand von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, damit er sie beim Verkauf vorlegen könne. Enk betonte, dass Manipulationen am Autotacho unzulässig seien, und verwies darauf, dass forensische Gutachter der DEKRA in der Lage seien, solche Manipulationen anhand von technischen Spuren festzustellen.
Aus den dort vermerkten Kilometerständen und den Terminen der Werkstattbesuche könne der Käufer die jährlichen Fahrleistungen des Autos errechnen, so Niederlassungsleiter Helmut Enk (Hohenschönhausen). Starke Abweichungen in einzelnen Jahren sollte der Verkäufer überzeugend erklären können. Aus den Unterlagen gehe meist auch hervor, wenn der Autotacho einmal getauscht wurde.
In so einem Fall sollte sich der Fahrzeughalter den Kilometerstand von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen, damit er sie beim Verkauf vorlegen könne. Enk betonte, dass Manipulationen am Autotacho unzulässig seien, und verwies darauf, dass forensische Gutachter der DEKRA in der Lage seien, solche Manipulationen anhand von technischen Spuren festzustellen.
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