Autoleasing Restwert Versicherungslücke
03 April, 2009
Versicherungslücke bei Autoleasing - Bei Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oft ein Unterschied zwischen der Restwert-Leasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert
„Viele Autokäufer wissen nicht, dass sie bei geleasten Fahrzeugen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen“, informiert Michael Ludwig, Abteilungsdirektor beim BGV/Badische Versicherungen. Seit Einführung der Umweltprämie stellt der badische Kompositversicherer eine Zunahme an Leasingfahrzeugen fest.
Bei Verlust oder Totalschaden eines Leasingfahrzeuges ergibt sich oftmals eine Differenz zwischen der Restwert-Leasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist:
Beispielrechnung:
Golf V, 1.4, 59 kW, Comfortline
Neupreis 18850
Totalschaden nach 14 Monaten
Restwert (Ablöse Leasing) 14000
Wiederbeschaffungswert -11700
Vereinbarte Selbstbeteiligung -150
Leistung aus der GAP-Deckung 2150
Schutz bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen Versicherungsvarianten kostenlos beinhaltet ist oder gegen Mehrprämie eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen stehenden Leasing-Restwert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Wiederbeschaffungswert wird aus der Vollkaskoversicherung bezahlt.
„Der Autokäufer sollte bei Abschluss eines Leasingvertrages diese Lücke ansprechen und dann auch im Versicherungsvertrag schließen", gibt Ludwig Interessenten mit auf den Weg. bgv.de
Weitere Informationen Autoleasing, Finanzierung und kostenloser und unabhängigern Kfz Versicherungsvergleich:
Autoversicherung
Bei Verlust oder Totalschaden eines Leasingfahrzeuges ergibt sich oftmals eine Differenz zwischen der Restwert-Leasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist:
Beispielrechnung:
Golf V, 1.4, 59 kW, Comfortline
Neupreis 18850
Totalschaden nach 14 Monaten
Restwert (Ablöse Leasing) 14000
Wiederbeschaffungswert -11700
Vereinbarte Selbstbeteiligung -150
Leistung aus der GAP-Deckung 2150
Schutz bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen Versicherungsvarianten kostenlos beinhaltet ist oder gegen Mehrprämie eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung vereinbart, ersetzt der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen stehenden Leasing-Restwert, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der Wiederbeschaffungswert wird aus der Vollkaskoversicherung bezahlt.
„Der Autokäufer sollte bei Abschluss eines Leasingvertrages diese Lücke ansprechen und dann auch im Versicherungsvertrag schließen", gibt Ludwig Interessenten mit auf den Weg. bgv.de
Weitere Informationen Autoleasing, Finanzierung und kostenloser und unabhängigern Kfz Versicherungsvergleich:
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