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Begünstigte Kfz-Besteuerung - Schadstoffklassen

30 März, 2009

Streit um Begünstigung für Schadstoffklassen Euro 6. Laut Art.12 der Verordnung (EG)715/2007, dürfen Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 nicht vor 2011 begünstigt werden.

Bundesregierung stimmte 2007 für die Verordnung, die Verheugen ihr heute vorhält
EU-Kommissar Verheugen hat kürzlich die Bundesregierung ermahnt, dass die neuen Begünstigungen im Rahmen der Kfz-Besteuerung für Fahrzeuge, die die Schadstoffklasse "Euro 6" erfüllen, nicht mit EU Recht übereinstimmen. Diese Regeln widersprechen den Bestimmungen des Art. 12 der Verordnung (EG) 715/2007, der besagt, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse "Euro 6" nicht vor 2011 begünstigt werden dürfen.

Diese Verordnung kommt nicht aus heiterem Himmel. Nicht umsonst heißt es Verordnung des Parlaments und des Rates. Die Bundesregierung war demnach im Rat bereits eingebunden und Deutschland hat der Verordnung im Mai 2007 bereits zugestimmt. Allerdings waren laut Protokoll keine Vertreter des Wirtschafts- oder Finanzministeriums bei der Abstimmung anwesend, dafür aber Franz Müntefering, Ursula von der Leyen, Horst Seehofer und Ulla Schmidt.

"Die Bundesregierung kann sich trotzdem nicht damit herausreden, dass sie nichts davon gewusst hat oder dass sie schon immer dagegen gewesen ist", so Jan Vosswinkel, Experte des Centrum für Europäische Politik in Freiburg. "Sicherlich ist darüber zu streiten, ob die Verordnung sinnvoll ist, aber für diese Debatte ist es nun zu spät".

Unter den EU-Mitgliedstaaten hat einzig das Vereinigte Königreich damals gegen die Verordnung gestimmt. Es hat seine Ablehnung damit begründet, dass die "Möglichkeit der Mitgliedstaaten eingeschränkt wird, geeignete Anreize für die Fahrzeughersteller einzuführen, damit diese so bald wie möglich Fahrzeuge nach der Schadstoffklasse Euro-6-Norm herstellen".

Darüber hinaus hat das Vereinigte Königreich Bedenken geäußert, ob man die Verordnung allein auf Art. 95, der die Harmonisierung im Binnenmarkt regelt, stützen kann. Stattdessen kam der Vorschlag, die Verordnung zumindest auch auf Art. 93 zu stützen, der die Harmonisierung indirekter Steuern regelt. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Verordnung nur einstimmig hätte beschlossen werden können. Vermutlich wäre sie dann aufgrund der Bedenken des Vereinigten Königreichs nicht oder nicht in dieser Form verabschiedet worden. www.cep.eu

Weitere Informationen: Autosteuer

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