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Telekommunikationsgesetz - Handyortung

29 März, 2009

Der Bundestag hat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll die Handyortung weiter einschränken, setzt Höchstgrenzen für die Nutzung von 0180er-Nummern aus dem Mobilfunknetz und schützt Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen.

Verschärftes Gesetz schränkt Handyortung ein
Telekommunikationsgesetz soll Verbraucher künftig besser schützen

Handyortung

Derzeit können Privatpersonen das Mobiltelefon einer anderen Privatperson orten lassen. Dazu reicht häufig eine SMS an den Anbieter des Dienstes aus. Bei diesem Verfahren ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich der Inhaber des Mobiltelefons einwilligt. Die Einwilligung kann von jedem, der auch nur kurzzeitig im Besitz des Mobiltelefons ist, mit einer SMS erteilt werden. Eine Information darüber, dass das Mobiltelefon für die Ortung freigegeben ist oder eine Meldung über die Anzahl vergangener Ortungen erfolgt bislang in der Regel nicht.

Verstärkte Information der Nutzer

Künftig sollen die Anbieter verpflichtet sein, eine "ausdrückliche, gesondert und schriftlich erteilte" Genehmigung des georteten Handy
Nutzers einzuholen. Zudem muss der Anbieter solch eines Dienstes den Georteten per SMS informieren, wenn der Standort des Handys öfter als fünfmal ermittelt wurde.

Rückrufbitte ohne Nummernweitergabe
Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die künftige Möglichkeit für Mobilfunkanbieter, einen Dienst anzubieten, der es ihnen ermöglicht, eine Rückrufbitte ohne Nummernweitergabe anzubieten. Über eine "Inkognito-SMS" kann der Anbieter den Namen ohne Nummer übertragen und den Anruf über die Zentrale schalten. Weitere Beschlüsse
Zusätzliche Punkte des neuen Telekommunikationsgesetzes sehen vor, dass der Zugang für gehörlose und hörgeschädigte Endnutzer zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten sichergestellt ist und Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen bei der Betreibervorauswahl geschützt werden. Die Umstellung auf solche Dienste darf nur noch schriftlich erfolgen.

Inkrafttreten im Januar 2010

Laut Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums berät der Bundesrat im Mai 2009 über den Gesetzesbeschluss. Mit Inkrafttreten ist dann im Januar nächsten Jahres zu rechnen. Quelle: inside-handy.de

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