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Reimportfahrzeuge

26 März, 2009

Aufklärungspflicht über Reimportfahrzeuge

Wird ein Auto, das aus Deutschland fabrikneu in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union exportiert worden war, als gebrauchtes Kfz wieder nach Deutschland importiert, muss der Händler (Verkäufer) dem Käufer diese Tatsache offenbaren. Der Umstand, dass es sich um ein reimportiertes Kfz handelt, ist auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt ein erheblicher preisbildender Faktor.

Verschweigt der Verkäufer diesen Umstand, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. jlp
So entschied das Oberlandesgericht in Naumburg, Az.: 6 U 24/

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