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Selbstbedienungstankstelle

24 März, 2009

Tanken ohne Bezahlung - Was passiert?

Gerichtsurteil: Wer vorgefasster Absicht entsprechend an einer Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu bezahlen, macht sich in der Regel des versuchten Betrugs auch dann schuldig, wenn er vom Tankstellenpersonal nicht wahrgenommen wird.

Indem er als Kunde auftritt und sich wie ein solcher verhält, bringt er zum Ausdruck, dass er den Kraftstoff nach Erhalt bezahlen werde. Verweigert der Tankstellenkunde diese Bezahlung, kann er wegen Betrugs zu einer Geldstrafe und im Wiederholungsfall zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. jlp

Laut Urteil des Oberlandesgerichts in Köln, Az.: Ss 551/01

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