Herstellerangaben Neuwagenkauf
22 März, 2009
Herstellerangaben des Kilometerstands beim Neuwagenkauf: Wie viel Kilometer darf ein Neuwagen haben?
Gerichtsurteil - Neuwagenkauf - Herstellerangaben:
Ein Kunde bestellte bei einem Kfz-Händler einen Neuwagen und wollte diesen auch baldmöglichst haben. Da er die übliche Lieferzeit von acht Wochen nicht abwarten wollte, organisierte der Händler ein solches Neufahrzeug mit allen Ausstattungsmerkmalen bei einem Kollegen.
Weil durch die Überführungsfahrt das Fahrzeug dann schon 452 Kilometer aufwies, wollte der Kunde das Fahrzeug nun aber nicht mehr abnehmen.
Vor Gericht erhielt der Händler Recht. Denn alleine durch die Überführungsfahrt verliert ein Fahrzeug noch nicht die Neuwagen-Eigenschaft. Die Überführungsfahrt selbst ist noch keine Ingebrauchnahme. Bei einer durchschnittlichen Gesamtleistung heutiger Kraftfahrzeuge von etwa 200.000 km ist die zurückgelegte Überführungsstrecke von etwa 450 km noch im Rahmen dessen, was üblicherweise unter einer Überführungsfahrt zu verstehen ist. jlp
So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 U 53/00
Ein Kunde bestellte bei einem Kfz-Händler einen Neuwagen und wollte diesen auch baldmöglichst haben. Da er die übliche Lieferzeit von acht Wochen nicht abwarten wollte, organisierte der Händler ein solches Neufahrzeug mit allen Ausstattungsmerkmalen bei einem Kollegen.
Weil durch die Überführungsfahrt das Fahrzeug dann schon 452 Kilometer aufwies, wollte der Kunde das Fahrzeug nun aber nicht mehr abnehmen.
Vor Gericht erhielt der Händler Recht. Denn alleine durch die Überführungsfahrt verliert ein Fahrzeug noch nicht die Neuwagen-Eigenschaft. Die Überführungsfahrt selbst ist noch keine Ingebrauchnahme. Bei einer durchschnittlichen Gesamtleistung heutiger Kraftfahrzeuge von etwa 200.000 km ist die zurückgelegte Überführungsstrecke von etwa 450 km noch im Rahmen dessen, was üblicherweise unter einer Überführungsfahrt zu verstehen ist. jlp
So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 4 U 53/00
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