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Geschwindigkeitsmessungen - Tempoüberschreitung

16 März, 2009

Hohe Fehlerquote bei Geschwindigkeitsmessungen, Bußgeldverfahren wegen Tempoüberschreitung unkorrekt

Die Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) hat eine hohe Fehlerquelle bei Geschwindigkeitsmessungen festgestellt. Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilt, wurden im Rahmen einer Studie insgesamt 1810 Bußgeldverfahren wegen Tempoüberschreitung untersucht. Ohne Mängel waren lediglich knapp 15 Prozent der Fälle. Bei den zugrunde liegenden Messungen wurden sowohl Video- als auch Radargeräte und Laserpistolen verwendet.

In mehr als 80 Prozent der Vorgänge entdeckten die Sachverständigen der VUT technische oder formale und mehr oder minder schwerwiegende Fehler. Die Bandbreite reicht von unvollständigen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahrzeugverwechslungen. In fünf Prozent der Fälle waren nach AvD-Auskunft die Mängel so gravierend, dass kein Bußgeldbescheid hätte erlassen werden dürfen.

AvD-Verkehrsrechtsexpertin Dorothee Lamberty weist darauf hin, dass nach ständiger Rechtssprechung ein standardisiertes Messverfahren eben auch nur dann gegeben ist, wenn das Messgerät vom Bedienungspersonal standardmäßig – das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller vorgegebenen Bedienungsanleitung - eingesetzt wird. Und dies nicht nur bei der eigentlichen Messung, sondern auch bei dem der Messung vorausgehenden Gerätetest. Auch das eingesetzte Auswertepersonal müsse vollumfänglich prüfen, ob bei der Messung alle Anforderungen erfüllt wurden. Hieran mangele es in der täglichen Praxis aus Sicht des AvD jedoch noch viel zu häufig.

Damit betroffene Autofahrer die Messung überprüfen können, müssen die Messakten entsprechend vollständig sein und plausible Beweismittel vorliegen. Die Untersuchung der VUT GmbH belegen jedoch, dass viele Bußgeldbescheide ohne hundertprozentig geklärte Beweislage erlassen werden. Das darf aus Sicht des AvD im standardisierten Messverfahren nicht sein und führt in der Konsequenz letztlich zu einer Umkehr der Beweislast. Das hält der Automobilclub von Deutschland für inakzeptabel und vor allem unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten für mehr als bedenklich. Der Betroffene sollte spätestens im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer vollständigen Messakte und Vorlage aller Beweismittel in die Lage versetzt werden, den erhobenen Vorwurf prüfen zu können.

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